Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) sagte, er begrüße den Beschluss des Aufsichtsrats zum Schenker-Verkauf. Der Verkauf sei „notwendig – für die DB AG ebenso wie für Schenker“, so Wissing. „Mit dem Verkauf steigt natürlich auch der Druck auf den Bahn-Konzern, die künftig fehlenden Einnahmen zu kompensieren. Die Verkaufserlöse, mit denen die Verschuldung erstmals gesenkt werden kann, und die Rekordinvestitionen des Bundes zur Sanierung des Netzes leisten dazu einen wesentlichen Beitrag. Kern muss aber die zügige und gründliche Umsetzung der Konzernsanierungsstrategie sein.“
Verdi: Mitbestimmung sichern
Die Gewerkschaft Verdi sieht nun die Aufgabe Arbeitsplätze, Mitbestimmung und Tarifbindung in dem traditionsreichen Logistik-Unternehmen dauerhaft zu erhalten. „Nach den monatelangen Diskussionen im Verkaufsprozess sind die Kolleginnen und Kollegen nachvollziehbar verunsichert. Sie brauchen endlich Klarheit und Sicherheit, dass ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. DSV hat den Zuschlag bekommen. Jetzt ist der Konzern in der Pflicht, die Arbeitsplätze bei Schenker langfristig zu sichern“, sagte Stefan Thyroke, Bundesfachgruppenleiter Logistik bei Verdi.
Unabdingbar sei zudem, dass die unternehmerische Mitbestimmung in den neuen DSV-Unternehmen in Deutschland gesichert ist, so Thyroke weiter. „Und klar ist für uns auch, dass DSV dauerhaft tarifgebunden sein muss.“
Erlös für Schieneninfrastrukturfonds verwenden
Neele Wesseln, Geschäftsführerin des Verbands „Die Güterbahnen“, sagte zu dem Verkauf: „Gut, dass sich die Deutsche Bahn und der Bund nicht mehr als Straßen-, Luft- und Seeschifffahrtsunternehmer betätigen wollen. Den Erlös in die Schuldentilgung, statt in den allseits gewünschten Schieneninfrastrukturfonds zu stecken, ist allerdings ein gravierender Folgefehler der Bundesregierung.“
Die DB habe keine „Schuldenbremse“, so dass weiter die schuldenfinanzierte Wettbewerbsverzerrung seitens des Konzerns drohe, sagte Wesseln, die hinzufügte: „Der maroden Schieneninfrastruktur fehlen zeitgleich essenzielle Mittel. Der Bundestag sollte im Rahmen des Bundeshaushalts 2025 eine Korrektur dieser Entscheidung prüfen.“