Berlin. Der Petitionsausschuss des Bundestages will verhindern, dass Berufskraftfahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten in ihrem Lkw verbringen. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, vier Petition mit der Forderung nach einer bußgeldbewährten Verbotsregelung für oben genanntes Verhalten mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesverkehrsministerium zu überweisen, den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit Eingaben von Bürgern, die Anregungen für Änderungen bestehender Gesetze haben. Dort landen also Schreiben mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag. Der Ausschuss prüft diese Petitionen und berät, ob die Gesetze das beabsichtigte Ziel erreichen oder zu neuen Problemen führen und daher noch einmal überarbeitet werden sollten. In diesem Fall haben zwei Privatpersonen, eine Gewerkschaft und ein Transportverband das Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug als „sozialer Missstand“ angeprangert, der abgeschafft werden müsse.
Petenten beklagen Zustände an den Autobahnen
Im erst Anfang dieses Jahres geänderten Fahrpersonalgesetz (FPersG) fehlen bisher Bußgeldandrohungen. Die Petenten verweisen darauf, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen im Güterverkehr führe, wenn Fahrer ihre wöchentlichen Ruhezeiten im Lkw verbringen. Vor allem osteuropäische Transportunternehmen ließen ihre Fahrer „wochen- und monatelang im Fahrzeug“. Aus Sicht der Petenten ist es auch unter sozialen Gesichtspunkten „unerträglich, zuzusehen, wie Menschen, getrennt von ihren Familien, über einen so langen Zeitraum im engen Führerhaus eines Lkw leben“.
Der Petitionsausschuss sieht angesichts dieses modernen Nomadentums an den Autobahnen und, weil es kein konkretes Verbot in den europäischen Regelungen zur Kabotage gibt, Handlungsbedarf. Ein regelmäßiges Verbringen der wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug sei für die Fahrer nicht zumutbar, „selbst wenn im Fahrzeug geeignete Schlafmöglichkeiten vorhanden sind“, heißt es in der Vorlage. Nach Meinung der Abgeordneten steht auch die diesbezügliche EU-Verordnung einem nationalen, bußgeldbewährten Verbot nicht entgegen.
Bereits der Bundesrat hatte ein Verbot gefordert
Frankreich und Belgien, so heißt es weiter, hätten schon derartige Regelungen. Insofern sei es zu begrüßen, dass die Bundesregierung analog dazu eine Neuregelung in der FPersG anstrebe. Eine nationalen Regelung, so urteilt der Petitionsausschuss, sei vor allem dann zu befürworten, wenn das Zustandekommen einer europäische Regelung zu viel Zeit beanspruchen würde. Ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug hatte bereits der Bundesrat vor der Änderung des FpersG vergangenen Winter gefordert, war damit aber nicht durchgekommen.
Die Bundesregierung hat nach der Überweisung der Petitionen sechs Wochen Zeit, zu antworten. Sie kann erklären, warum sie die derzeitigen Vorschriften in Deutschland zu den Ruhezeiten von Lkw-Fahrern für ausreichend hält. Es ist aber auch möglich, dass sie dem Bundesverkehrsministerium den Auftrag erteilt, beim FpersG nachzubessern. Die Bundesregierung hatte den besagten Vorschlag des Bundesrates vor gut einem Jahr nicht aufgenommen, sondern auf die derzeitigen Bemühungen in Brüssel verwiesen. EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc will nächstes Jahr das sogenannte Road Package vorlegen, mit dem der bestehende Rechtsrahmen für den europäischen Güterverkehr auf der Straße aktualisiert werden soll. (ag)
Stefan Christodt
Christian Rumpf