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Pakete per Drohne, mit Flugtaxi Stau vermeiden – Scheuers Aktionsplan

13.05.2020 17:15 Uhr
Drohne DHL
Drohnen könnten Lieferfahrzeuge im Pakete-Boom in den Großstädten ersätzen (Symbolbild)
© Foto: Oliver Berg/dpa/picture alliance

Es klingt immer noch ein wenig nach Science-Fiction, doch längst wird an der Entwicklung von Flugtaxis gearbeitet. Drohnen sollen schon bald zum Alltag gehören, wenn es etwa um Transporte geht. Es gibt aber noch einiges zu erledigen.

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Berlin/Frankfurt. Pakete kommen mit Drohne, Arzneien werden auf dem Luftweg transportiert – und das Flugtaxi schwebt über den Stau: Das könnte schon bald Realität sein. Die Bundesregierung jedenfalls setzt große Hoffnungen in „unbemannte Luftfahrtsysteme“ als neue Verkehrsträger. Mit einem Aktionsplan will sie die Entwicklung für einen Einsatz im Alltag vorantreiben. Deutschland soll international zum Vorreiter werden. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich am Mittwoch zuversichtlich, dass etwa ein Versand von Paketen per Drohnen bereits in drei Jahre möglich sei.

Allerdings sind noch viele Fragen offen, etwa zum rechtlichen Rahmen. Das Verkehrsministerium allerdings sprach bereits von einem „Abflug in die dritte Dimension“, Scheuer ließ bei der Vorstellung des Aktionsplans im Garten des Ministeriums in Berlin eine Drohne fliegen – die in Tests medizinische Luftfracht befördert.

Es sind ambitionierte Ziele: Vom bisherigen Probebetrieb will die Bundesregierung schnellstmöglich zu einer regulären Anwendung der „UAS“ kommen, der unbemannten Luftfahrtsysteme – besser bekannt als Drohnen. Deutschland soll internationaler Leitmarkt werden, das Feld nicht der Konkurrenz aus Asien überlassen werden. Die Bundesregierung will hohe Sicherheitsstandards etablieren, personenbezogene Daten und die Privatsphäre sollen geschützt werden.

Vorteil und Anwendungsfelder von Drohnen

Der Vorteil von Drohnen: Sie seien elektrisch, autonom, leise, kostengünstiger – und bringen etwa Arzneien schneller von A nach B, vor allem auf dem Land. Und statt dass Lieferfahrzeuge im Pakete-Boom in den Großstädten in zweiter oder dritter Reihe parken, wie Scheuer sagte, würde künftig eine Drohne kommen. Die Geräte hätten viele Anwendungsfelder: Sie könnten in der Landwirtschaft eingesetzt werden, etwa für den Pflanzenschutz. Bei Waldbränden oder Überschwemmungen könnten sie Lagebilder liefern, und sie könnten nachschauen, ob Windräder oder Hochspannungsleitungen kaputt sind.

Es geht auch um neue Geschäftsmodelle. Thomas Jarzombek, Koordinator der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, betonte, bereits heute seien in Deutschland bei knapp 400 Unternehmen in der Branche 10.000 Menschen beschäftigt. Deutsche Firmen sind auch in der Entwicklung von Flugtaxis aktiv – sie könnten künftig Staus überfliegen oder Flughäfen und Bahnhöfe besser miteinander verbinden.

Allerdings dürfte dies ein Nischenmarkt sein. Im Aktionsplan geht die Bundesregierung davon aus, dass Flugtaxis kurz- bis mittelfristig kein Massenverkehrsmittel sein werden. Außerdem seien noch viele Fragen zu klären, bis tatsächlich ein Regelbetrieb vorstellbar sei – der am Ende autonom erfolgen soll, also ohne Pilot an Bord. Die Wirtschaft begrüßte den Plan der Bundesregierung. „Drohnen-Technologie ist eine Schlüsseltechnologie für die Logistik und Mobilität der Zukunft“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbandes Bitkom, Bernhard Rohleder. Der Verband Unbemannte Luftfahrt sprach von einem wichtigen Bekenntnis der Politik, um die zukunftsträchtige Technologie in den Markt zu bringen.

Nachteile und Probleme bei Drohnen

Die schöne neue Drohnen-Welt hat aber auch Schattenseiten. Drohnensichtungen haben wiederholt Flughäfen zeitweilig lahmgelegt. Und bis zur großen Drohnenfreiheit am deutschen Himmel ist es noch ein weiter Weg. Im Aktionsplan blieben viele Fragen zum Luftraummanagement oder Erlaubnisverfahren offen, kritisierte der FDP-Verkehrspolitiker Bernd Reuther.

Eine ursprünglich für 2019 geplante EU-weite Drohnenverordnung wird voraussichtlich nicht vor Januar 2021 eingeführt, weil Deutschland wie auch weitere Staaten mit der Umsetzung in nationales Recht nicht schnell genug vorangekommen ist. Bis dahin gilt in Deutschland weiterhin die alte Drohnenverordnung aus dem Jahr 2017.

Die bereits 2019 veröffentlichten Vorgaben der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bringen Verschärfungen für die Piloten: Ohne Registrierung und Drohnenführerschein dürfen künftig nur noch Geräte unter 250 Gramm geflogen werden. Derzeit liegt die Grenze noch bei zwei Kilogramm. Die Kleinstgeräte müssen auch künftig keine elektronische Identität und keine automatische Geo-Beschränkung besitzen. Schwerere Drohnen sind in vier weitere Klassen aufgeteilt mit abgestuften Anforderungen. Alle dürfen nur in Sichtweite betrieben werden, müssen ortbar sein und zudem eine automatische Geo-Überwachung an Bord haben.

Mit diesem „Geo-Fencing“ können sie eigentlich nicht in Flugverbotszonen einfliegen, beispielsweise über Flughäfen oder militärische Einrichtungen. Um diese zuverlässig vor Angriffen „unkooperativer“ Drohnen zu schützen, braucht es aber zusätzlich neuartige Systeme zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen. Diese auch militärische Komponente ist ebenfalls Bestandteil des Aktionsplans.

Die Frage der elektronischen Identifizierung von Drohnen ist nicht ganz banal – weil die bestehende Flugsicherungstechnik aus Radar und GPS nicht auf den Massenbetrieb tausender zusätzlicher und unbemannter Fluggeräte ausgelegt ist. Gemeinsam mit der Deutschen Telekom hat die bundeseigene Flugsicherung ein System mit eingebauten Mobilfunk-Karten entwickelt, die leicht geortet werden können. Für den reibungslosen Betrieb ist zudem eine sichere Grundlage von Geo-Daten notwendig, die noch aus den verschiedenen Quellen zusammengeführt und aufbereitet werden muss. (dpa/ja)

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KOMMENTARE


Ewald

31.07.2020 - 09:39 Uhr

Dann wird die Luft bald genauso voll sein wie die Strassen. Herr Scheuer was bitte machen Sie bei Regen, Wind, Sturm oder Schnee. Liefern Sie mir die Pakete dann persönlich ins Haus???????????


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