Postgesetz-Novelle: Ohne Lizenz kein Paket-Transport?
Unternehmen im Straßengüterverkehr, die auch nur gelegentlich Pakete oder andere Postsendungen transportieren, müssen sich wohl auf neue Bürokratie-Pflichten gefasst machen.
Kurz vor Weihnachten hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Novelle des Postrechts (Bundesrats-Drucksache 677/23) veröffentlicht. Dieser sieht vor, dass sich künftig alle Unternehmen, die Post-Dienstleistungen erbringen wollen, bei der Bundesnetzagentur in ein neu zu schaffendes Anbieterverzeichnis eintragen lassen müssen. Derzeit existiert eine ähnliche Lizensierungspflicht nur für den Briefbereich. Künftig soll auch der gesamte Paketbereich erfasst werden. Damit will der Bund schwarze Schafe speziell auf der letzten Meile vom Markt fernhalten.
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