Schulungspflichten und Dokumentation: Was das ADR 2025 für Gefahrguttransporte bedeutet
Ab 2025 gelten neue Vorschriften für den Gefahrguttransport. Unternehmen und Fahrer müssen sich auf wichtige Änderungen einstellen.
2025 ist es wieder so weit: Im Januar treten die Änderungen des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in Kraft. Spätestens ab Juli müssen alle Beteiligten am Gefahrguttransport die neuen Regeln anwenden- Unternehmen, die Gefahrgut befördern, ebenso wie deren Lkw-Fahrer.
Die im zweijährigen Turnus anstehenden Anpassungen führt der Staat über eine jeweilige ADR-Änderungsverordnung in die nationale Gefahrgutverordnung für Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) über. Das ADR legt fest, mit welchen Symbolen oder Gefahrzetteln der jeweilige Stoff zu kennzeichnen ist, wie er zu verpacken ist sowie was und wie zu schulen ist. Ebenfalls legt es fest, welche konstruktiven Merkmale Fahrzeuge und Anhänger für eine Zulassung zum Transport bestimmter Gefahrgüter erfüllen müssen. Doch nicht jedes Fahrzeug, das Gefahrgut transportiert…