Neue AGB für Spezialisten
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten sind erstmals seit dem Jahr 2013 überarbeitet worden. Das müssen Unternehmen wissen.
Was genau regeln die neuen AGB-BSK Kran + Transport und für wen sind sie gemacht?
Die AGB-BSK Kran + Transport 2020 richten sich an alle Unternehmen, die in Deutschland genehmigungspflichtige Transportleistungen, Kranarbeiten sowie Grobmontagen anbieten. Sie decken Besonderheiten in diesem Sektor ab, die von den ADSp 2017 und dem Gesetz nicht erfasst werden. Unternehmen können sie als vorformulierte Vertragsbedingungen nutzen, wenn nicht ohnehin aufgrund der Spezifika der eingangs genannten Dienstleistungen und deren Bedeutung für Geschäftspartner aus der Industrie individuellen Vereinbarungen der Vorzug gegeben wird.
"Die AGB-BSK Kran + Transport sind Ende der 70er-Jahre gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft entwickelt worden, genießen sowohl bei den Auftragnehmern als auch bei Auftraggebern eine hohe Akzeptanz und sind auch gerichtlich als ein ausgewogenes Regelwerk bestätigt…