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NEE kritisiert Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes

07.05.2021 10:14 Uhr
Gleise
In der kleinen Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzessieht das NEE eine verpasste Chance (Symbolbild)
© Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/picture-alliance

Eine Abstimmung um Mitternacht nach kurzer Debatte im Bundestag, das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen kritisiert Inhalt und Zustandekommen der Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes.

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Berlin. Nachdem die Regierungsmehrheit in der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 7. Mai, im Bundestag einer kleinen Novelle des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) zugestimmt hat, spricht Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) von einem „ärgerlichen Zeitspiel bis kurz vor dem Abpfiff“.

Beim NEE sieht man eine riesige Diskrepanz: „Statt das Gesetz von Grund auf zu erneuern, beschränken sich Verkehrsministerium und Regierungsfraktionen auf ein bisschen Klein-Klein. Wie kann es sein, dass sich nun schon der dritte Verkehrsminister mit der Neuregelung bis zum Ende der Legislaturperiode hangelt und dabei die Vorgaben der EU nur in minimalistischer Weise erfüllt und die ursprüngliche Aufgabe ignoriert?“ sagte Ludolf Kerkeling, Vorstandsvorsitzender des Netzwerks Europäischer Eisenbahnen.

Die EU hatte mit ihrer europaweiten Richtlinie 2012/34/EU bereits Ende 2012 verlangt, die natürlichen Monopole der Schieneninfrastruktur effektiv zu regulieren und einen fairen Wettbewerb auf der Schiene sicherzustellen, um die Schiene effizienter zu machen und dadurch die Verkehrsverlagerung zu fördern.

Nächtliche Abstimmung nach kurzer Aussprache

Die Abstimmung im Bundestag fand um Mittarnacht statt und die Aussprache war auf etwa eine Viertelstunde verkürzt worden, was Kerkeling als „symptomatisch“ bezeichnete. Für Kerkeling passte es zudem ins Bild, dass sogar die beiden Regierungsfraktionen mit einem eigenen Entschließungsantrag Kritik am schleppenden Verfahren übten.

Gegen das zentrale Problem, dass der Monopolist DB Netz als Schieneninfrastrukturbetreiber nicht wachstumsorientiert und kundenfreundlich genug agiert, helfe das Gesetz nicht, kritisierte Kerkeling. Deutschland gehe im ERegG den in Europa „eigenwilligen Sonderweg“, der DB Netz einen gesetzlichen Gewinnanspruch zu garantieren und der schlage sich in überhöhten Trassenpreisen nieder. Die Güterbahnen sehen den Betrieb des natürlichen Monopols dagegen als eine Gemeinwohlaufgabe an, die wie bei Straßen oder Schifffahrtskanälen gewinnfrei zu organisieren ist.

NEE sieht eine vertane Chance

Das NEE hatte immer wieder konkrete Änderungen vorgeschlagen, diese wurden jedoch bis auf zwei Ausnahmen nicht berücksichtigt. Positiv würdigt Kerkeling, dass zum einen DB Netz künftig über differenzierte Trassenpreise das einheitliche Leit- und Sicherungssystem ETCS unterstützen soll. Künftig müssen sich außerdem die DB Netz und die Bundesnetzagentur daran messen lassen, ob es ihnen mit Hilfe der im ERegG regulierten Tätigkeiten gelingt, die durchschnittliche Transportdauer im Schienengüterverkehr zu verringern.

In der Gesamtschau dessen, was das Gesetz eigentlich leisten solle, seien dies „jedoch nur zwei Tropfen in einer heißen Servicewüste“, sagte Kerkeling. Für diese Legislaturperiode sei damit wieder eine Chance vertan worden. (tb)

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