Basel. Nach dem Gesetzesbeschluss des Schweizer Nationalrates ist der Weg für die unterirdische Güterbahn „Cargo sous terrain“ (CST) frei. Beide Parlamentskammern haben dem Gesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) zugestimmt. Laut der Cargo sous terrain AG seien lediglich „noch wenige Differenzen im Detail zwischen den Räten zu bereinigen, bevor es in Kraft treten kann“. Das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport schafft die juristische Grundlage, um das Projekt mit gesicherten Rahmenbedingungen verwirklichen zu können.
Das unterirdische Logistiksystem Cargo sous terrain (CST) soll die großen Zentren der Schweiz miteinander verbinden und Schienen und Straßen entlasten. Dabei sollen Tunnel die Produktions- und Logistikstandorte mit städtischen Zentren verbinden, ehe dann die Güter oberirdisch in umweltschonenden Fahrzeugen verteilt werden sollen. Bis zum Jahr 2045 ist laut CTS ein 500 Kilometer umfassendes Gesamtnetz geplant.
Detaillierte Planung der ersten Teilstrecke
Die Cargo sous terrain AG rechnet mit einem baldigen Inkrafttreten des Gesetzes, dadurch könne man die detaillierte Planung der ersten Teilstrecke von Härkingen-Niederbipp nach Zürich bis zur Baubewilligungsreife vorantreiben. Mit dem Gesetz können auch die für die Realisierung notwendigen Verfahren auf Bundes- und Kantonsebene beginnen. Man sei bereits mit den Gemeinden und Kantonen entlang der ersten Teilstrecke in Kontakt, um die Realisierung zusammen mit ihnen vorzubereiten. Im Jahr 2026 soll der Bau der ersten Teilstrecke beginnen, 2031 dann in Betrieb gehen.
Parallel zu den Planungsarbeiten werde der Betrieb der Citylogistik in Zürich und weiteren Städten hochgefahren, da diese ein integrierter Bestandteil der CST-Dienstleistung ist. Für die Transporte der letzten Meile in den Städten arbeitet CST mit mehreren Logistikunternehmen zusammen. Aktuell lanciert CST die eigene Citylogistik mit ersten Angeboten in den Städten Zürich und Basel unter der Marke CST. (tb)