Berlin/Leipzig. Der Nabu hat am Montag seine umfangreiche Begründung für die Klage gegen den geplanten Fehmarnbelt-Tunnel am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Nach Einschätzung des Nabu widerspricht das Vorhaben europäischen und nationalen Umweltrechtsnormen und weist eine Reihe von Verfahrensfehlern auf. „Die Liste der Versäumnisse ist lang. Das überdimensionierte Bauprojekt ignoriert neue Verkehrsprognosen und bagatellisiert die Umweltauswirkungen in einem europäischen Meeresschutzgebiet“, sagte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.
Anstatt der europäischen Zielsetzung zu entsprechen und den Schienenverkehr zu stärken, setze der geplante Ostseetunnel auf eine überproportionale Stärkung des klimafeindlichen Straßenverkehrs, betonte der Nabu. Gleichzeitig habe der Naturschutzbund in seiner Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses fehlerhafte Verträglichkeiten mit der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie artenschutz- und habitatschutzrechtliche Verstöße festgestellt, hieß es weiter.
„Ein Projekt, das Schweinswalen einen ihrer wichtigsten Wanderkorridore verbaut und die Zerstörung artenreicher Riffe in Kauf nimmt, hat keine Zukunft“, sagte Miller. Der Fehmarnbelt-Tunnel sei ein Verkehrs-Projekt des vergangenen Jahrhunderts und passe nicht in eine Zeit, wo Hunderttausende junge Menschen für mehr Klima- und Umweltschutz auf die Straße gehen“, führte er an. (sno)