Berlin. Angesicht der Bauministerkonferenz am 18. und 19. November in Erfurt, hat Marten Bosselmann, Vorsitzender des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK) an die Minister appelliert, logistische Bedarfe bei der Städtebauentwicklung im Bau- und Planungsrecht besser zu berücksichtigen.
Logistik finde heute längst nicht mehr nur in Häfen, Bahnhöfen, Gewerbegebieten und Einkaufsstraßen statt, „sondern auch in Wohngebieten – also praktisch überall in der Stadt“, sagte Bosselmann. Diese logistischen Nutzungsbedarfe berücksichtige das Baugesetzbuch jedoch nicht. Dieses enthalte keine Regelungen für die erforderlichen kleinteiligen, punktuellen und zeitlich begrenzten Bedarfe der Logistik, die flächendeckend in der Stadt auftreten. „Die Folge ist, dass zum Beispiel die Paketzustellung auf öffentlichen Flächen abgewickelt werden muss. Das führt zu problematischen Situationen, wie das Parken in zweiter Reihe oder lange Fußwege für Zustellerinnen und Zusteller“, führte Bosselmann aus.
Pflicht zu Paketkastenanlagen in neuen Gebäuden
Der BIEK-Vorsitzende schlug vor, künftig folgende Aspekte im Baugesetzbuch zu berücksichtigen: kleinflächige Nutzungen wie Haltemöglichkeiten für Liefer- und Zustellfahrzeuge sowie Standorte für Paketstationen oder Mikro-Depots im unmittelbaren Wohnumfeld. Zudem sollte die Ausstattung von Gebäuden angepasst werden. In Zukunft könnte in den Bauordnungen verpflichtend geregelt werden, dass alle neuen oder zu sanierenden Gebäude Paketkastenanlagen enthalten müssen, so wie sie derzeit mit Briefkastenanlagen ausgestattet sind. (tb)