Weitere Fahrverbote in Österreich erschweren den Gütertransport über den Brenner zusätzlich. Neben dem Brenner selbst sind davon auch alternative Fahrtrouten entlang des Brennerpasses betroffen. Das soll nach italienischen Medienberichten das österreichische Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bekannt gegeben haben. Die für Frühjahr und Sommer 2023 festgelegten Fahrverbote gelten für Transportfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen.
Fahrverbote in Richtung Italien
Für schwere Lkw, die in Richtung Italien oder aber in Länder unterwegs sind, auf deren Strecke Italien liegt, gelten Fahrverbote auf der Inntal-Autobahn A1 und der Brenner-Autobahn A13 an folgenden Terminen:
- Samstag, 27. Mai 2023, von 7 bis 15 Uhr
- Freitag, 2. Juni 2023, von 9 bis 22 Uhr (italienischer Nationalfeiertag)
Fahrverbote in Richtung Deutschland
Ebenfalls auf der Inntal-Autobahn A1 und der Brenner-Autobahn A13 gibt es Fahrverbote für Lkw die in Richtung Deutschland oder aber in Länder unterwegs sind, auf deren Strecke Deutschland liegt. Diese Fahrverbote sollen an folgenden Tagen gelten:
- Jeden Samstag zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 26. August 2023 in der Zeit zwischen 7 Uhr und 15 Uhr
- Am Dienstag, 3. Oktober 2023, in der Zeit zwischen Mitternacht und 22 Uhr.
Fahrverbote auf weiteren Strecken in Österreich
Für sämtliche Samstage zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 26. August 2023 gelten in der Zeit zwischen 8 und 15 Uhr innerhalb Österreichs Fahrverbote auf folgenden Strecken:
- B 178 Loferer Straße von Lofer bis Wörgl
- B 320 Ennstalstraße ab Straßenkilometer 4.500
- B 177 Seefelder Straße auf der kompletten Länge
- B 179 Fernpassstraße von Nassereith bis Biberwier
- B 181 Achensee Straße auf der kompletten Länge
- B 182 Brenner Straße im gesamten Bereich
A4 Ost Autobahn vom Knoten Schwechat bis zur Staatsgrenze bei Nickelsdorf in beiden Richtungen (ausgenommen ist der Verkehr von und in die Bezirke Neusiedl, Eisenstadt, Eisenstadt-Umgebung, Rust, Mattersburg, Bruck an der Leitha, Gänserndorf und Korneuburg)