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Länder fordern Änderungen am Klimaschutzgesetz

28.05.2021 17:25 Uhr
Kohlekraftwerk, Windräder, Umwelt, Klima
Die Länder fordern Änderungen am Klimaschutzgesetz des Bundes(Symbolbild)
© Foto: Julian Stratenschulte/dpa/picture-alliance

Die Bundesländer wollen Änderungen am Klimaschutzgesetz der Bundesregierung, unter anderem geht es ihnen um die Verteilung der Kosten.

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Berlin. In der Bundesratssitzung am Freitag, 28. Mai, haben die Bundesländer umfangreiche Änderungen am Klimaschutzgesetz des Bundes gefordert. Neben der Bekämpfung des Klimawandels, sei es auch geboten, „die negativen Folgen des Klimawandels auf die Grundrechte der in Deutschland lebenden Menschen abzumildern“, erklärte die Länderkammer. Dies spiegele sich innerhalb der geplanten Regelungen bisher nicht entsprechend wider. Weiter mahnt der Bundesrat unter anderem eine „faire, sachgerechte und verhältnismäßige“ Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes zwischen Bund, Ländern und Gemeinden an.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als in der geltenden Gesetzesfassung soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.

Umsetzung der Klimaziele der EU

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des geltenden Gesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt. Mit der geplanten Novelle sollen auch die Klimaziele der EU umgesetzt werden. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – dort steht das Gesetz voraussichtlich am 10. Juni 2021 in erster Lesung auf der Tagesordnung. (tb)

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