Berlin. Am späten Donnerstagabend, 20. Mai, hat der Bundestag wichtige Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschlossen. Unter anderem geht es um eine wirksame Kontrolle der Kabotage. Diese ist auf drei Kabotage-Transporte binnen sieben Tagen begrenzt, was allerdings schwer zu kontrollieren ist. Hier soll die datenschutzkonforme Nutzung der Lkw-Mautdaten (Kfz-Kennzeichen sowie Ort und Zeitpunkt des Grenzübertritts nach/aus Deutschland) die Aufenthaltsdauer in Deutschland bestimmen helfen, ohne dass personenbezogene Daten berührt werden.
Man fordere „gemeinsam mit weiteren Logistikverbänden seit langem die datenschutzkonforme Öffnung der Mautdaten“, sagte Dirk Engelhardt, Vorstandssprecher des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL). Die aktuelle Rechtsänderung gebe dem Bundesamt für Güterverkehr geeignete Instrumente zu einer effektiven Kontrolle der Kabotage-Bestimmungen an die Hand.
Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten
Zudem beschloss der Bundestag die Nutzung anonymisierter Lkw-Mautdaten für das Verkehrsmanagement, insbesondere für das Lkw-Parkraummanagement entlang der Autobahnen. Dies kann bereits bei der Bedarfsplanung für Lkw-Parkplätze entlang des mautpflichtigen Streckennetzes beginnen und reicht bis hin zur Parkraumbewirtschaftung. Grundlage dieser Nutzungsmöglichkeiten ist die zukünftige Zurverfügungstellung aggregierter Lkw-Mautdaten. „Bundesweit fehlen aktuell 35.000 bis 40.000 Lkw-Parkplätze entlang der Autobahnen,“ sagte Engelhardt dazu. Vor diesem Hintergrund betrachte man die Einräumung dieser zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten als wichtige Maßnahme im Kampf gegen den seit Jahren grassierenden Parkplatzmangel.
Ein dritter Punkt betrifft die Unterbindung unzulässiger Lkw-Mautbefreiung bei LNG-Fahrzeugen. In den vergangenen Monaten war es laut BGL zunehmend zu Sichtungen von Lkw gekommen, denen nachträglich LNG-Zusatztanks eingebaut wurden, um in den Genuss der Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge zu kommen. Da diese Tanks jedoch so klein waren, dass in jedem Falle zumindest der Löwenanteil der Fahrtstrecken dieselbetrieben zurückgelegt wurde, entfiel die der Mautbefreiung zugrundeliegende Voraussetzung des CO2-reduzierten Fahrens. Dieser „Mautbefreiungserschleichung“ wird in Zukunft ein Riegel vorgeschoben, indem nur noch diejenigen gasbetriebenen Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit werden, die bereits ab Werk mit geeignetem Erdgasantrieb ausgestattet sind.
Maik Sprenger
Dirk Martin