Der Bundesrat hat sich am 2. Februar mit der Novelle des Postgesetzes befasst und in einer umfangreichen Stellungnahme zahlreiche Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung gefordert. So kritisiert die Länderkammer die Pläne zur Zustellung schwerer Pakete mit technischen Hilfsmitteln und fordert ausnahmslos die Zustellung schwerer Sendungen durch zwei Personen. Der Bundesrat spricht sich in seiner Stellungnahme ferner dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren ein Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten aufzunehmen.
Die Gewerkschaft Verdi hat die Stellungnahme des Bundesrates zur geplanten Novelle des Postgesetzes ausdrücklich begrüßt: „Die Bundesländer senden mit ihrer Stellungnahme ein ganz klares Signal an Bundesregierung und Bundestag, dass sie die unübersehbaren Missstände in der Paketbranche nicht länger hinnehmen wollen“, heißt es in einer Mitteilung. Auch die Begrenzung des zulässigen Höchstgewichts von Paketen in der Ein-Personen-Zustellung auf 20 Kilogramm sei überfällig, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Branchenverband hält Pläne für grundgesetzwidrig
Auf klare Ablehnung stoßen die Pläne zum Verbot von Werkverträgen und Nachunternehmerketten dagegen in der KEP-Branche. Einige Tage vor der Bundesratssitzung hatte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) auf ein juristisches Gutachten hingewiesen, das bei Professor Stefan Greiner von der Universität Bonn in Auftrag gegeben wurde. Demnach sei ein Verbot von Vertragspartnerschaften bei der Paketzustellung rechtlich in mehrfacher Hinsicht unzulässig: „Der Wettbewerb würde stark eingeschränkt, gewachsene Unternehmensstrukturen beseitigt. Mit den Vorgaben des Grundgesetzes und des europäischen Rechts steht dies eindeutig nicht im Einklang. Ein Subunternehmerverbot in der Paketbranche wäre klar unverhältnismäßig“, wird Professor Greiner in einer BIEK-Mitteilung zitiert.
Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme aber auch Ausnahmen ins Spiel. So sei zu prüfen, ob es möglich ist, den Abschluss von Werkverträgen bei der Zustellung von Paketen unter der Voraussetzung weiterhin zuzulassen, dass der ausführende Nachunternehmer für die Ausführung des Auftrages ausschließlich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu tariflichen Entgeltbedingungen einsetzt.
Das Postgesetz ist zustimmungspflichtig, das heißt, dass nach einem Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages auch der Bundesrat zustimmen muss, bevor es in Kraft treten kann.