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Jungheinrich: Konzeptstudie einer Direktmethanol-Brennstoffzelle in einem Flurförderzeug

18.04.2007 16:27 Uhr
BrennstoffFFZ172
Mit einer Direktmethanol-Brennstoffzelle befeuerter Elektrohubwagen (Foto: Jungheinrich)

Staplerbauer Jungheinrich hat im Rahmen der diesjährigen Hannover Messe mit dem Forschungszentrum Jülich ein Brennstoffzellenkonzept vorgestellt.

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Hamburg/Hannover. Bei der Studie handelt es sich um einen Jungheinrich-Elektrohubwagen, der mit einer Direktmethanol-Brennstoffzelle angetrieben werden kann. Innerhalb eines Konsortiums mit dem Forschungszentrum Jülich als Konsortialführer wird daran geforscht, ob die Direktmethanol-Brennstoffzelle als Antriebskonzept für Flurförderzeuge wirtschaftlich und technisch geeignet ist. Im Gegensatz zu den auf Wasserstoff basierenden Brennstoffzellen, die derzeit beispielsweise in der Automobilbranche erforscht werden, handelt es sich bei der Direktmethanol-Brennstoffzelle um eine Anwendung im so genannten kleinen Leistungsbereich. Diese Brennstoffzellentechnologie könnte, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stimmen, zukünftig in Elektro-Hubwagen und Elektro-Deichselstaplern zum Einsatz kommen. Statt die Batterie zu wechseln, würde ein Staplerfahrer mit einer Direktmethanol-Brennstoffzelle zukünftig nur wenige Minuten zum Auftanken seines Gerätes benötigen. Zudem reiche eine Tankfüllung mehr als doppelt so lange wie die Kapazität einer Batterie. Die Infrastruktur für das Betanken mit Methanol ließe sich im Gegensatz zu der für die Wasserstoff-Versorgung schnell und kostengünstig realisieren. „Methanol lässt sich ebenso einfach handhaben wie Benzin oder Diesel“, erläutert Ralf Baginski, Leiter Grundlagenentwicklung bei Jungheinrich, „und wird darüber hinaus im großen Stil in der chemischen Industrie verwendet, so dass die Verfügbarkeit kein Problem darstellt.“ Sollte sich diese Technologie durchsetzen, dann würden die Konstrukteure von Flurförderzeugen weitere Freiräume erhalten. „Da die Brennstoffzelle mehrfach teilbar ist“, so Baginski weiter, „könnten sich zusätzliche konstruktive Freiheiten ergeben, die beispielsweise für kompaktere Mitgängergeräte oder noch mehr Komfort auf Mitfahrgeräten genutzt werden könnten.“

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