Das Bundesamt für Güterverkehr und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) arbeiten im Rahmen des Branchenbündnisses Spedition – Transport – Logistik zusammen und setzen sich gegen unfaire Praktiken im Straßengüterverkehr ein. 2021 habe man die Partnerschaft im Rahmen des Bündnisses ausgebaut, wie BAG und BGL mitteilen.
Besonders im Fokus laut den beiden Partnern: illegale Kabotagetransporte. So hat das BAG 2021 sowohl seine Schwerpunktkontrollen als auch seine Betriebskontrollen intensiviert.
Mehr als das dreifache an Fahrzeug-Kontrollen
Trotz der anhaltenden Corona-Situation hat der Verkehrskontrolldienst des Bundesamtes unter anderem nach Hinweisen des BGL 35 Schwerpunktkontrollen gebietsfremder Unternehmen durchgeführt. Er kontrollierte mehr als 18.000 Fahrzeuge und überprüfte dabei fast 16.000 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen.
Zum Vergleich, so die beiden Partner: 2020 wurden in 14 Schwerpunktkontrollen rund 5000 Fahrzeuge kontrolliert; davon etwa 4500 auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen. Auch die festgesetzten Bußgelder seien 2021 mit rund 3,6 Millionen Euro deutlich angestiegen. 2020 lagen sie bei 2,2 Millionen Euro.
Betriebskontrollen bei mehr als 200 Unternemen
Bei den aus den Schwerpunktkontrollen resultierenden nachgelagerten Betriebskontrollen sind im zurückliegenden Jahr mehr als 200 Unternehmen mit knapp 70.000 Beförderungen geprüft worden, wie das BAG weiter mitteilt. Hiervon hatten die Prüfer mehr als 10.000 Beförderungen beanstandet.
Insgesamt erließ das Bundesamt Bußgeld-und Einziehungsbescheide über eine Gesamtsumme von rund 1.8 Millionen Euro, gegenüber rund 830.000 Euro im Jahr 2020.
Die deutliche Steigerung sei auch darauf zurückzuführen, dass sich unter den beanstandeten Fällen ein höherer Anteil an Großunternehmen befindet, so das BAG.
„In Bereichen und Regionen, die in der Vergangenheit kontrolliert worden sind, geht die Zahl unzulässiger Kabotagebeförderungen zurück“, so BAG-Vizepräsident Christian Hoffmann.
Vom Hinweis bis zur Verfolgung durch die Task Force
Die Zusammenarbeit im Bündnis sieht wie folgt aus: Bei konkreten Anhaltspunkten auf die systematische Nicht-Einhaltung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes werden dem BGL regelmäßig Hinweise übermittelt. Diese leitet der Verband dann über die Task Force Hinweisbearbeitung an das BAG weiter. Die Task Force verfolgt diese weiter.
Man begrüße die Zusammenarbeit mit dem BAG, so BGL-Vorstandssprecher Professor Dirk Engelhardt. „Für das mittelständische deutsche Transportgewerbe ist es essentiell, dass derartige Kontrollen durchgeführt und weiter ausgebaut werden. Denn unsere Mitgliedsunternehmen brauchen faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen.“ (mwi)