Ein Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUV) für eine Novelle der für Kraftstoffe maßgeblichen 10. Bundesimmissionsschutzverordnung sieht vor, dass paraffinische Dieselkraftstoffe und B10-Diesel künftig frei an Tankstellen verkauft werden dürfen. Bei B10 wird wie schon bei B7 klassischer Biodiesel (Fettsäuremethylester, FAME) beigemischt, allerdings dann zehn statt nur sieben Prozent.
HVO: Einführung schon im November 2023?
HVO 100 durfte zwar auch schon bisher verwendet werden, aber nur im Rahmen geschlossener Nutzergruppen – also zum Beispiel an Betriebstankstellen. Das will der Bund jetzt ändern und den Biokraftstoff auch an öffentlichen Tankstellen freigeben.
Synthetischer Kraftstoff für Grüne Logistik
Paraffinische Dieselkraftstoffe – in der Verordnung kurz „XTL“ genannt (X to Liquid/X zu Flüssigkraftstoffen) – werden synthetisch erzeugt. Die Ausgangsstoffe können sowohl fossilen Ursprungs sein als auch biologisch erzeugt sein. Bekanntester Vertreter ist der Biokraftstoff „HVO 100“ (Hydrotreated Vegetable Oil in Reinform), für den als Ausgangsstoff vornehmlich altes Frittierfett genutzt wird. Mit HVO 100 lassen sich bilanziell bis zu 90 Prozent des CO2-Ausstoßes im Vergleich zu fossilem Diesel einsparen. Dank höherer Cetanzahl sollen die Motoren außerdem ruhiger laufen.
Lkw-Hersteller sind bereit
HVO 100 durfte zwar auch schon bisher verwendet werden, aber nur im Rahmen geschlossener Nutzergruppen – also zum Beispiel an Betriebstankstellen. Annähernd alle Fahrzeug- und Motorenhersteller haben die von ihnen produzierten Dieselmotoren für HVO 100 freigegeben, teilweise sogar rückwirkend für Bestandsfahrzeuge. Für Lkw und Busse liegen diese Freigaben bereits seit mehreren Jahren vor. Bei Pkw und Lieferwagen ist die Situation je nach Hersteller unterschiedlich.
HVO-Freigabe ab Ende 2023?
Offen lässt der Verordnungsentwurf, wann der freie Verkauf von XTL und B10 tatsächlich möglich wird. Das hängt vom Inkrafttreten der EU-Verordnung über alternative Kraftstoffe (AFIR) und im Falle von XTL zusätzlich von einer Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes ab (SaubFahrzeugBeschG). Das SaubFahrzeugBeschG regelt die Beschaffung von Pkw, Bussen und Lkw durch öffentliche Auftraggeber. Mit seiner Novelle soll verhindert werden, dass das Ziel der CO2-Einsparung unterlaufen wird, indem fossil basierte XTL-Kraftstoffe verwendet werden. Ziel der Bundesregierung ist, dass beide Rechtsänderungen im November 2023 in Kraft treten.
Das BMUV rechnet damit, dass zunächst nur rund fünf Prozent aller 14.500 Tankstellen in Deutschland XTL und/oder B10 anbieten werden. In den Folgejahren kommt jeweils ein Prozent hinzu. Zum Bestandsschutz müssen alle Tankstellen, die XTL oder B10 verkaufen, gleichzeitig auch herkömmlichen B7-Diesel führen. Ausnahmen gelten nur für ganz kleine Tankstellen.