Der Weg war lang und umkämpft: Im Frühjahr war bekannt geworden, dass sich die Bundesregierung nach jahrelangem Ringen für eine Zulassung von paraffinischen Kraftstoffen in Reinform ausgesprochen hat. Unter diese fällt auch HVO – ein Dieselersatz auf Basis von Küchenabfällen und Altölen, der für Transportunternehmer interessant sein könnte. Je nach Ausgangsprodukt versprechen die Hersteller CO2-Ersparnisse von bis zu 90 Prozent, wobei aktuelle Dieselmotoren problemlos mit dem Kraftstoff arbeiten können sollen.
Allerdings gibt es Umweltschutz bekanntlich nicht zum Nulltarif. Die Anbieter von HVO erwarten einen Aufpreis von rund 15 Cent im Vergleich zu herkömmlichem Diesel. Der Hintergrund ist einerseits die noch geringe Verfügbarkeit der Kraftstoffe, zum anderen aber auch das komplizierte Herstellungsverfahren.
Umfrage zu HVO-Preis
Im Rahmen der halbjährlichen Erhebung des VR Index wurden 100 Transportunternehmer, Speditionen und Verlader gefragt, ob sie bereit wären einen Aufpreis für Treibstoffe wie HVO zu bezahlen. Das Ergebnis ist eindeutig: 59 Prozent der Befragten verneinten die Frage. 21 Prozent – darunter mehr Verlader als Transportunternehmer – würden maximal fünf Prozent Aufpreis in Kauf nehmen. Für gerade einmal zwei Prozent würde der Preis gar keine Rolle spielen – sie würden auf jeden Fall klimafreundlicher tanken.
Sieht man sich die aktuellen Dieselpreise in Deutschland an, so liegen diese durchschnittlich bei 1,35 Euro netto (Stand Mitte Juni, Quelle: UTA). Das von den Herstellern ausgegebene Plus von 15 Cent würde eine Preissteigerung von gut 11 Prozent bedeuten, den nur eine absolute Minderheit der Befragten des VR Index zu zahlen bereit wäre.
Steuervorteile für HVO?
Es liegt also nahe, dass der Aufpreis für HVO-Kraftstoffe möglichst anders abgefedert werden muss. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums wird derzeit auf EU-Ebene eine überarbeitete Energiesteuerrichtlinie diskutiert. Diese soll erreichen, dass für fortschrittliche Biokraftstoffe, unter die mutmaßlich auch HVO fallen dürften, besonders niedrige Energiesteuersätze gelten. Eine Einigung auf EU-Ebene erfordert allerdings eine Zustimmung aller Mitgliedsstaaten; zudem müsste eine Änderung des Energiesteuergesetzes auch den deutschen Bundestag durchlaufen.
Noch ist aber ohnehin unklar, wann HVO überhaupt als Reinkraftstoff in Deutschland zugelassen werden kann. Zunächst muss das Bundesverkehrsministerium die Änderung eines anderen Gesetzes voranbringen, bevor die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung so geändert werden kann, dass paraffinische Kraftstoffe zugelassen werden können. Für diesen Schritt ist wiederum das Bundesumweltministerium zuständig.
Michael