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Hintergrund: Eckpunkte des CDU-Beschlusses zum Mindestlohn

26.04.2012 08:15 Uhr
Hintergrund: Eckpunkte des CDU-Beschlusses zum Mindestlohn
Einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro will die CDU nicht festlegen
© Foto: dapd/Jens-Ulrich Koch

Die CDU hat am Mittwoch die Eckpunkte für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland präsentiert. Gewerkschaften fordern Nachbesserungen

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Berlin. Fast ein halbes Jahr hat es gedauert, bis der Beschluss des CDU-Parteitages von Leipzig zu einer allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze von den Fachleuten der Unions-Bundestagsfraktion umgesetzt wurde. Seit Mittwoch liegen die Eckpunkte vor. Nun ist „eine tarifoffene allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze“ vorgesehen. Diese soll aber nur dort gelten, wo es für Beschäftigte keine Tarifverträge gibt. Festgesetzt wird die Lohnuntergrenze von einer Kommission der Tarifparteien aus jeweils sieben Mitgliedern. Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit erforderlich.

Kommt dieser nicht innerhalb einer zuvor festgelegten Frist zustande, ist ein von der Kommission zu bestimmender Schlichter am Zug. Dieser soll einvernehmlich bestimmt werden, sonst entscheidet das Los. Am Ende des Verfahrens gibt die Stimme des Schlichters den Ausschlag. Die Kommission soll „sachlich gerechtfertigte Differenzierungen“ bei der Festsetzung der allgemeinen verbindlichen Lohnuntergrenze vornehmen können. Die Differenzierungen können sich „auf bestimmte Regionen, Branchen oder – unter Beachtung des europäischen Antidiskriminierungsrechtes – auf bestimmte Arbeitnehmergruppen beziehen“.

DGB-Chef Sommer kritisiert Vorschlag

DGB-Chef Michael Sommer hat erhebliche Nachbesserungen von der CDU/CSU-Arbeitsgruppe zum Mindestlohn verlangt. Ihr am Mittwoch vorgelegter Vorschlag sei „völlig ungenügend“ kritisierte Sommer in einer Erklärung. „Wir brauchen in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro in der Stunde, der alle darunter liegenden Löhne kassiert. Vorschläge, die diese beiden zentralen Kriterien der Gewerkschaften nicht erfüllen, sind unzureichend“, so der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Die Gewerkschaften würden anerkennen, dass die Union die Tarifpartner in die Lohnfindung einbinden wolle, sagte Sommer zu den Vorschlägen weiter. Aber die Tarifpartner dürften „nicht als Feigenblatt missbraucht werden, um die Tatenlosigkeit der Regierung zu kaschieren“. Die Union tue jetzt so, als ob sie einen Mindestlohn einführe. Sommer: „Aber viele Menschen werden weiter zu Hungerlöhnen arbeiten müssen.“

Auch sei nach der ersten Reaktion der FDP auf den Vorschlag nicht mehr damit zu rechnen, dass es zu einer ausreichenden gesetzlichen Mindestlohn-Regelung in dieser Legislaturperiode komme, sagte Sommer. Die Gewerkschaften würden deshalb einen existenzsichernden gesetzlichen Mindestlohn zum Thema im Bundestagswahlkampf machen. (dpa) 

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