"Handlungsbedarf besteht auf jeden Fall"
Die britische Limited war für Gesellschafter kleinerer und mittlerer Betriebe hierzulande attraktiv, die mit wenig Geld schnell aus ihrer persönlichen Haftung sein wollten. Doch dann kam der Brexit.
"Gesellschafter von Unternehmen in der Rechtsform der britischen Limited (Ltd.) haben durch den Brexit, den Austritt Großbritanniens aus der EU zum Jahresende 2020, jetzt ein echtes Problem", sagt Dominik Gräf. Er ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Kanzlei Gräf & Centorbi in Mainz, die sich auf die Rechts- und Steuerrechtsberatung mittelständischer Unternehmen spezialisiert hat.
Die Vorteile der Limited
Die Britische Limited (Ltd.) war seit vielen Jahrzehnten eine in Deutschland beliebte Rechtsform. Sie ist, wie die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung. Mit Eintrag der britischen Ltd. im Handelsregister haftet also ausschließlich das Gesellschaftsvermögen für die Verbindlichkeiten der Ltd. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist außen vor.
"Gegenüber der deutschen GmbH hatte die Ltd. aber einen unschlagbaren…