Hamburg. Arbeitnehmer erhalten künftig einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro, wenn sie für eine Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg arbeiten. Das hat der Senat in seiner Sitzung am Dienstag beschlossen. Auch alle Auftragnehmer und Zuwendungsempfänger der Stadt müssen sich verpflichten, diesen Mindestlohn zu zahlen, teilte Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) mit.
„Arbeit muss sich lohnen“, erklärte Scheele. „Dass Menschen, die Vollzeit arbeiten, ergänzend auf staatliche Hilfe angewiesen sind, ist ein Skandal.“ Solange die Bundesregierung nicht handele gehe Hamburg mit gutem Beispiel voran. Für die Stadt seien Mehrkosten von 1,3 Millionen Euro zu erwarten. Hamburg habe dann aber das Mögliche getan, damit in seinem Einflussbereich Vollzeit-Beschäftigte nicht zusätzlich öffentliche Mittel in Anspruch nehmen müssten.
Die Beschäftigten der Stadt erhielten bereits alle einen Lohn von mehr als 8,50 Euro brutto pro Stunde. In den öffentlichen Unternehmen liege die Vergütung ganz überwiegend oberhalb des Mindestlohns, teilte die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration mit. Die Umsetzung in den wenigen öffentlichen Unternehmen, die noch Mitarbeiter unterhalb des neuen Mindestlohnes beschäftigen, soll mit Inkrafttreten der Regelung und zum Beispiel durch Anpassung des Haustarifvertrages erfolgen. Hamburg ist nach Bremen das zweite Bundesland mit einem Mindestlohngesetz. (dpa/diwi)
Katrin Huck