Bremen. Die bremische Wirtschaft bedauert das Urteil des Staatsgerichtshofs, wonach sich das Gericht für eine Überprüfung des geänderten Hafenbetriebsgesetzes für nicht zuständig erklärt. In einer Pressemitteilung bekräftigten die Handelskammer Bremen sowie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bremerhaven ihre Auffassung, dass die Novellierung rechtlich unzulässig und wirtschaftspolitisch hoch problematisch sei.
In den Häfen von Bremen und Bremerhaven dürfen auch weiterhin keine Kernbrennstoffe umgeschlagen werden. Der Staatsgerichtshof Bremen hat einen Normenkontrollantrag, mit dem die CDU-Bürgerschaftsfraktion diese Regelung aushebeln wollte, am Montag als unzulässig zurückgewiesen. Für die Überprüfung der Frage, ob das Land Bremen mit der Änderung des Hafengesetzes seine Kompetenzen überschritten hat, sei allein das Bundesverfassungsgericht zuständig, so die Begründung des Urteils.
Zweifel am Bestand der knappen Entscheidung
Das Urteil des Staatsgerichtshofes müsse man zunächst einmal akzeptieren, heißt es in der Mitteilung der Handelskammer Bremen und der IHK Bremerhaven. „Die denkbar knappe Entscheidung mit vier zu drei Stimmen gegen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Gesetzesänderung sprechen jedoch Bände. Der Bremische Landesgesetzgeber hat hier klar seine Kompetenzen überschritten", werden Handelskammer-Präses Christoph Weiss und IHK-Präsident Ingo Kramer zitiert. Darauf weise auch das eindeutige Sondervotum der drei überstimmten Richter des Staatsgerichtshofes hin, nach deren Auffassung das Gesetz unwirksam sei.
Durch die Anfang Februar 2012 in Kraft getretene Änderung des Hafenbetriebsgesetzes sei das bewährte Prinzip des Universalhafens grundsätzlich in Frage gestellt worden. Befürchtet wird offenbar, dass es langfristig nicht nur um das Verbot radioaktiver Brennelemente geht, sondern grundsätzlich um den politischen Einfluss auf die Art der umgeschlagenen Güter im Hafen. (diwi)