Schwerin. Ein knapp 25 Meter langer Riesen-Lastzug darf in Mecklenburg-Vorpommern fahren, obwohl die Länderverkehrsminister sich gegen weitere Pilotprojekte mit sogenannten Gigalinern ausgesprochen hatten. Der Nordosten verstößt dennoch nicht gegen die Abmachung, wie eine Sprecherin des Landesverkehrsministeriums am Freitag in Schwerin sagte. Die Maximallast für den Gigaliner sei auf 40 Tonnen begrenzt worden, diese Last könnten auch herkömmliche Lastwagen tragen. Zudem dürfe der Riesen-Laster nur auf einer bestimmten Strecke zwischen Parchim und dem Gewerbegebiet Gallin- Valluhn im Kreis Ludwigslust fahren, es gehe nicht durch Städte. Die Vereinigung "Allianz pro Schiene" in Berlin widersprach der Einschätzung des Ministeriums. Verkehrspolitik-Referent Andreas Geißler verwies auf den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom Oktober 2007, wonach neue Modellversuche mit langen Fahrzeugen unabhängig von der Gesamtmasse nicht zugelassen werden sollten. Als lang gelte dabei alles, was länger als 18,75 Meter sei, sagte Geißler. (dpa)
Gigaliner darf in Mecklenburg-Vorpommern fahren
Maximallast allerdings auf 40 Tonnen begrenzt, Kritik von Allianz pro Schiene