Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Volker Wissing zur Reform des Straßenverkehrsgesetzes sieht künftig mehr Spielräume in der Verkehrsplanung vor. Ob das bedeutet, dass in Städten mehr Tempo-30-Zonen ausgewiesen werden können, wollte ein Sprecher des Ministeriums am 16. Juni nicht sagen.
Wissing setzt mit dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf eine Vorgabe des Koalitionsvertrags um. Darin hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung so anzupassen, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Das soll Ländern und Kommunen Entscheidungsspielräume eröffnen.
Umweltverbände enttäuscht
Der Verkehrssektor soll im vergangenen Jahr gesetzliche Vorgaben bei CO2-Emissionen verfehlt haben. Umweltverbände pochen seit langem auf massive Veränderungen, unter anderem eine Verringerung des Autoverkehrs in Städten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte freie Hand für die Kommunen gefordert, auf Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 zu verhängen.
Auf den nun vorliegenden Entwurf reagierten Umweltverbände weitgehend enttäuscht. So kommentierte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, der Entwurf zeige erneut, dass Wissing an einer tatsächlichen Verkehrswende nicht interessiert sei. "Er verweigert Städten und Kommunen weiterhin die notwendigen Entscheidungsspielräume zur Einführung von Tempo 30 und zum Schutz von Fuß- und Radverkehr."
Die Vorsitzende des ökologischen Verkehrsclubs VCD, Kerstin Haarmann, sagte, bislang sei es nur unter strengen Auflagen möglich, Tempo-30-Zonen einzuführen oder die Zahl der Autospuren zu reduzieren, um Platz und Sicherheit für den Radverkehr zu schaffen. "Deshalb begrüße ich, dass die Ampel nun beginnt, die Ziele ihres Koalitionsvertrags umzusetzen." Allerdings müsse nun im parlamentarischen Verfahren nachgelegt werden.