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Gericht verhandelt Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen TUI und Shell

06.06.2024 15:57 Uhr | Lesezeit: 1 min
Nahaufnahme von einem Richterhammer als Symbolbild für ein Gerichtsurteil
Kommende Woche wird über die Werbesprüche von Shell und TUI Cruises geurteilt
© Foto: picture alliance / CHROMORANGE | Udo Herrmann

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: "CO2-neutrales Motoröl" und "dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb ab 2050". Ist es auch, sagt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) - und hat deswegen gegen den Mineralölkonzern Shell und den Touristikriesen TUI Cruises geklagt.

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Kommende Woche, am 12. Juni 2024, verhandelt das Landgericht Hamburg darüber, ob verbrauchertäuschenden Werbungen zu unterlassen sind, nachdem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Shell und TUI Cruises diesbezüglich geklagt hat.

Laut Shell können Autofahrende für nur 1,1 Cent pro Liter getanktem Benzin oder Diesel die CO2-Emissionen der eigenen Fahrt ausgleichen. Wie genau der klimaschädliche CO2 -Ausstoß kompensiert werden soll, lasse das Unternehmen jedoch weitestgehend offen. TUI begründe seinen "dekarbonisierten Kreuzfahrtbetrieb ab 2050" unter anderem mit Annahmen über die zukünftige Verfügbarkeit derzeit völlig unausgereifter Technologien wie E-Fuels.

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