Schleswig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit. Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland und Scandlines Bordershop Puttgarden.
Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt. Dieses hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden.
Auf dänischer Seite, wo das Parlament bereits im Jahr 2015 die Baugenehmigung erteilt hat, haben im Juli 2021 vor der Küste Lollands die Aushubarbeiten für den Tunnelgraben begonnen. Der rund 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll voraussichtlich 2029 in Betrieb gehen. (ste/dpa)