Frankfurt/Main. Zwei Musterkläger gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH) Revision eingelegt. Der Vertreter der Kläger vom Frankfurter Lerchesberg, Rechtsanwalt Wolfgang Baumann aus Würzburg, teilte am Mittwoch mit, in der VGH- Entscheidung fehle eine "tiefgründige Auseinandersetzung mit den Folgen des Ausbaus für die Anwohner". Deshalb sei der Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nötig. Neben Lärm und Schadstoffen betreffe dies die "Minderung der Lebensqualität und des Wertes des Grundeigentums unserer Kläger". Der VGH habe mit seiner Entscheidung vom 21. August die Lärmschutzinteressen der Anwohner dem wirtschaftlichen Interesse am Flughafenausbau untergeordnet. Der VGH hatte in seinem Urteil die Klagen gegen den geplanten Bau der zusätzlichen Landebahn überwiegend abgewiesen. Nachtflüge wollte der VGH nur in einer Zahl von "annähernd null" zulassen. Gegen diese Entscheidung will auch die hessische Landesregierung in Revision gehen. (dpa)
Frankfurter Kläger legen Revision gegen Flughafen-Urteil ein
Neben Lärm und Schadstoffen wird eine Minderung der Lebensqualität und des Wertes des Grundeigentums beklagt