Die EU plant eine Änderung der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein, kurz Führerschein-Richtlinie. Das kündigte Walter Götz an, Kabinettschef bei EU-Verkehrskommissarin Adina Valean, im Rahmen eines Online-Gesprächs am Mittwoch.
Das Gespräch wurde vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) veranstaltet. Etwa 100 Personen nahmen daran teil, hauptsächlich Vertreter von mittelständischen Speditions- und Transportunternehmen. Moderator war BGL-Vorstandssprecher Dirk Engelhardt. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit mit Goetz über die dringendsten Themen der Transportbranche zu sprechen - Fahrermangel, alternative Antriebe und Alpentransit.
Diskussion um Anerkennung von Lkw-Führerscheinen aus Drittstaaten
Konkrete Verbesserungen stellte Götz in erster Linie beim Thema Fahrermangel in Aussicht. Vorangegangen war die Frage von Engelhardt, welche Fortschritte es bei der Einführung einer EU-weit harmonisierten Anerkennung von Lkw-Führerscheinen aus Drittstaaten gebe.
Laut Götz arbeite die DG Move, die Generaldirektion der Kommission, die für die EU-Politik in den Bereichen Mobilität und Verkehr zuständig ist, an einer Überarbeitung der bisherigen Führerschein-Richtlinie. Im Spätherbst soll es laut Götz einen ersten Entwurf geben, der dann im Frühjahr kommenden Jahres im Kollegium der Kommissionsmitglieder behandelt werden soll. „Die Richtlinie muss dringend überarbeitet werden“, sagte Götz. Sie sei nicht mehr auf der Höhe der Zeit und müsse vor allem wegen den Aspekten Digitalisierung und Straßenverkehrssicherheit reformiert werden.
Im Zuge dessen soll auch die Anerkennung von Lkw-Führerscheinen aus Drittstaaten behandelt werden. Allerdings seien bei diesem Aspekt auch die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten maßgeblich, sagte Götz. Er könne sich aber beispielsweise vorstellen, „wenn jemand fünf Jahre mit seinem Führerschein aus einem Drittstaat in der EU gefahren ist, dass er in allen EU-Mitgliedsstaaten diesen dann auch in einen EU-Führerschein umgeschrieben bekommt."
Keine Änderungen bei Weiterbildungsverpflichtung für ältere Fahrer geplant
Außerdem will sich Goetz dafür stark machen, dass angehende Berufskraftfahrer begleitet bereits ab 17 Jahren fahren dürfen.
Eine Aufweichung der Weiterbildungsverpflichtung kann er sich dagegen aktuell eher nicht vorstellen: „Ich glaube, dass wir aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit nicht allzu viel daran ändern können.“ Er wolle das Thema innerhalb der Kommission aber nochmal ansprechen. Engelhardt hatte vorgeschlagen, ältere Berufskraftfahrer von der Weiterbildungsverpflichtung eventuell auszunehmen, um in Peak-Zeiten auch auf diese personellen Ressourcen zurückgreifen zu können.
Außerdem wollte Engelhardt wissen, ob die Kommission Änderungen hinsichtlich der Anerkennung der Berufskraftfahrerqualifikation von Fahrern aus Drittstaaten plane. Auch hier entgegnete Götz, dass er nicht von einer Mehrheit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ausgehe, sollte die Kommission eine Änderung der entsprechenden Richtlinie anstreben. Als Grund dafür vermutet er bei vielen Mitgliedsstaaten Bedenken bezüglich der Straßenverkehrssicherheit. Zunächst wolle sich die EU vor allem auf die Novellierung der Führerschein-Richtlinie konzentrieren. (sn)