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Eurovignette: Verbände warnen vor einer Doppelbelastung

18.02.2022 09:29 Uhr | Lesezeit: 7 min
Maut, Lkw, Autobahn
Künftig sollen in der EU die tatsächlich zurückgelegten Kilometer maßgeblich für die Berechnung der Maut sein
© Foto: Jan Woitas /dpa/picture-alliance

Mit der Zustimmung des Parlaments wird eine Reform der Lkw-Maut umgesetzt. Branchenverbände begrüßen die Entscheidung, warnen allerdings vor einer Mehrfachbesteuerung von CO2-Emissionen.

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Straßburg/Berlin. Das EU-Parlament hat einem neuen Mautsystem für Lkw zugestimmt. Die Abgeordneten in Straßburg billigten am Donnerstag, 17. Februar, die bereits mit den EU-Mitgliedstaaten ausgehandelten Pläne. Demnach sollen ab 2030 keine Vignetten verkauft werden dürfen, die Lkw die Nutzung von Straßen für einen bestimmten Zeitraum erlauben. Stattdessen sollen künftig die tatsächlich zurückgelegten Kilometer maßgeblich für die Berechnung der Gebühr sein. Ausnahmeregelungen sind jedoch in begründeten Fällen möglich.

Die neuen Bestimmungen sehen auch Neuerungen für Busse und Autos vor. Für Pkw soll es künftig standardmäßig auch kurz gültige Vignetten geben: etwa für einen Tag, eine Woche oder zehn Tage. Zudem müssen ab 2026 umweltfreundliche Fahrzeuge bei den Kosten bevorzugt werden. Die Mitgliedstaaten können bei Autos und Kleinbussen wählen, ob sie ein Vignetten- oder Mautsystem nutzen wollen.

Die EU-Länder müssen auch mit den neuen Regeln keine Gebühren für die Nutzung ihrer Straßen erheben. Wollen sie das jedoch tun, so müssen sie sich an die EU-Regeln halten. Die Mitgliedstaaten haben schon zugestimmt. Nun haben sie zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht zu übernehmen.

Mit der heutigen Abstimmung im Parlament setze man „ein Zeichen für einen ausgewogenen Kompromiss, der entscheidende Weichen für Handwerker, Busse und das Klima setzt“, sagte der Europaabgeordnete und verkehrspolitische Sprecher der CSU im Europäischen Parlament, Markus Ferber. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Ausnahmeregelung für Handwerker sowie für den Mittelstand im Allgemeinen. „Besonders die maßgeschneiderte Ausnahmeregelung von der Mautpflicht für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die zum Transport eigener Geräte oder handwerklich hergestellter Produkte dienen, ist essenziell für Deutschland und unsere mittelständischen Betriebe“, so Ferber.

DSLV: Warnung vor einer Doppelbelastung

Als „wichtig und längst überfällig“, bezeichnete der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) den Beschluss, dieser hätte „aber konsequenter vollzogen werden können“. So sei die vollständige Mautbefreiung für batterieelektrische und Brennstoffzellen-Lkw als anreizgebendes Instrument richtig, aber nur bis 2025 befristet und greife damit zeitlich deutlich zu kurz. Insbesondere die Fortschritte in der Wasserstoff-/Brennstoffzellen-Technologie würden marktfähige Schwerlast-Lkw in diesem Zeitraum kaum erwarten lassen.

Zudem warnt der SLV vor einer Mehrfachbealstung. „Für den Fall, dass der Straßengüterverkehr Teil des Europäischen Emissionshandelssystems (ETS) wird, hat Brüssel die Vermeidung von Doppelbelastungen für identische CO2-Emissionen durch verschiedene Bepreisungsinstrumente zumindest im Blick“, sagte Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV mit Verweis auf die Richtlinienpräambel. Hieraus müssen dann aber auch die richtigen legislativen Konsequenzen folgen und die CO2-basierten Lkw-Mautsätze proportional wieder abgesenkt werden.

„Entscheidend wird vor allem sein, wie die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlöst, zukünftig Doppelbelastungen zu verhindern – und zwar ohne, dass hieraus ein weiteres Bürokratiemonster für Unternehmen und Behörden aus umständlichen Nachweispflichten und Rückvergütungsansprüchen entsteht“, mahnt Huster. „Spätestens wenn sich eine europäische Lösung für die Ausweitung des Emissionshandels abzeichnet, muss der Straßengüterverkehr aus dem Wirkungskreis des nationalen Emissionshandels und des Brennstoffemissionshandelsgesetzes herausgelöst werden.“

Eurovignetten-Beschluss und „Fit for 55“-Paket

Das Common Office, in dem Verkehrsunternehmen aus Frankreich, den nordischen Ländern und Deutschland zusammengeschlossen sind, hat die Annahme der Reform der Eurovignetten-Richtlinie grundsätzlich begrüßt. Sie ermögliche einen „stärker harmonisierten Rahmen für die Erhebung von Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge in der gesamten Europäischen Union“, wie der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) erklärte.

Das Common Office warnt gleichzeitig vor einer doppelten oder gar dreifachen Besteuerung von CO2-Emissionen gleicher Herkunft. Der neue Eurovignetten-Deal müsse in Verbindung mit dem „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission betrachtet werden, das auch die mögliche Integration von CO2 in die Energiebesteuerungsrichtlinie sowie in das EU-Emissionshandelssystem (ETS) vorschlägt. Daher fordert das Common Office einen Stopp aller nationalen Maßnahmen zur Besteuerung von CO2-Emissionen des Straßengüterverkehrs zusätzlich zur Eurovignetten-Richtlinie.

Maut-Anreize für Nullemissions-Lkw rasch nutzen

Holger Lösch Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) forderte, dass neue EU-Maut-Anreize für Nullemissions-Lkw in ganz Europa „rasch genutzt“ werden müssten. Der BDI begrüße die EU-weite Einführung einer CO2-basierten Lkw-Maut. Die EU gibt den Mitgliedstaaten damit ein wirksames Instrument an die Hand, um Lkw attraktiver zu machen, die mit Batterien oder Wasserstoff betrieben werden. Eine Doppelbelastung durch mehrere CO2-Preisinstrumente für deutsche Lkw müsse vermieden werden, so Lösch. „In Deutschland existiert eine CO2-Bepreisung in Form des Emissionshandels für die Straße. Der Gütertransport ist bereits mit hohen finanziellen Belastungen belegt, die Gesamtbelastung des Straßengüterverkehrs darf nicht steigen.“

Die Lkw-Maut habe sich bereits in der Vergangenheit als wirksamer Hebel für eine Lkw-Flottenerneuerung erwiesen, erklärte Lösch. „Mit einer raschen Umsetzung kann die Bundesregierung die bestehenden Anreize für alternative Antriebe fortführen und verstärken. Das schafft frühzeitig die notwendige Rechtssicherheit für Investitionen der Flottenbetreiber.“ (tb/dpa)

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