Der Ministerrat der EU hat seine Position zum Count-Emissions-Vorschlag der EU-Kommission über eine Verordnung festgelegt, auf deren Basis künftig große Unternehmen der Transportbranche ihre Emissionen erfassen sollen. Er will einige Änderungen. Der Verband International Road Union (IRU) sieht Licht und Schatten.
Positiv sei laut der Mitteilung, dass sich der Rat auf einen Well-to-Wheel-Ansatz geeinigt habe. Der Vorschlag der Kommission, sich dazu an der ISO-Norm 14083 zu orientieren, sei unterstützt worden. Die Norm wird bereits in der Praxis genutzt. Sie legt eine standardisierte Methodik fest, nach der Unternehmen Treibhausgas-Emissionen berechnen und offenlegen können.
Der Verband kritisiert allerdings, dass der Vorschlag keine klaren Angaben dazu macht, wie genau Subunternehmer in den Prozess eingebunden werden sollen. Auch sei unklar, wie hoch der Bürokratische Aufwand und die Kosten für die Unternehmen sind, die durch das Erfassen entstehen.
Basis sollen Primärdaten sein
Neu im Vergleich zum Vorschlag der Kommission sei, dass der Ministerrat große Transportunternehmen verpflichten möchte, ihre Emissionen für inländische Fahrten auf Basis von Primärdaten zu erfassen.
Da große Unternehmen laut der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie CSRD sowieso über ihre Emissionen berichten müssten, sei dies zwar weder gut noch schlecht, so die Leiterin des IRU-Büros in Brüssel, Raluca Marian. „Das Problem ist, dass der Rat sich nicht klar dazu äußert, was ein Großunternehmen ausmacht. Ein Verweis auf die in der CSRD verwendeten Definitionen wäre wünschenswert gewesen.“
Wie mit Daten von Subunternehmen verfahren?
Ein weiterer Kritikpunkt: „Der Rat versäumt es, eine einfache Frage für den Straßenverkehrssektor zu klären: Wie sollen die Daten von Subunternehmern für die Emissionsberechnung behandelt werden?“ Wie könne man außerdem erwarten, dass ein Kleinstunternehmen die Fähigkeit, die Zeit und die Mittel haben könnte, Primärdaten zu sammeln?
Denn in der Branche ist es üblich, Unteraufträge für den Straßentransport an Subunternehmer zu vergeben, erklärt der Verband. Es müsse geklärt werden, ob ein großes Unternehmen, das seine Berichterstattung auf Primärdaten stützt, Standarddaten, also Sekundärdaten, für kleine Subunternehmer verwenden darf.
In den meisten Fällen handele es sich bei diesen Betrieben um Kleinstunternehmen mit ein bis fünf Fahrzeugen. Diese würden nicht über das notwendige Fachwissen oder die erforderlichen Instrumente zur Datenerhebung sowie zur Berechnung und Offenlegung ihrer THG-Emissionen verfügen.
Kontrolle auf Konformität
Außerdem sei auch nicht ausreichend berücksichtigt worden, wie die Ausgangsdaten zu überprüfen sind. Geplant ist laut Verband zwar eine Kontrollstelle, an die die Unternehmen ihre Daten melden und die dort auf Konformität geprüft werden sollen. Aber es fehle eine genauere Definition des Anwendungsbereichs. Zu einem späteren Zeitpunkt wolle die Kommission Vorschriften für das Prüfverfahren erlassen.
Zwar gehe man davon aus, dass kein Siegel oder Zertifikat geplant sei, das bescheinigt, dass die Emissionen in jedem einzelnen Transportvorgang genau gezählt wurden, so Marian. Aber das komme im derzeitigen „verwirrenden“ Text nicht klar heraus.
Der Rat will laut Verband die Europäische Kommission außerdem dazu verpflichten, ein Online-Tool zur Berechnung der Treibhausgasemissionen bereitzustellen.
Wie geht es weiter?
„Wir blicken nun mit Interesse auf das Europäische Parlament, das seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag noch nicht festgelegt hat“, so Marian. Die Position des Parlaments wird laut dem Verband im April nächsten Jahres erwartet. Dieser geht danach in die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament.