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EU-Kommission will als Schleuser tätige Verkehrsunternehmen bestrafen

24.11.2021 10:44 Uhr
Ursula von der Leyen
„Es wird nicht gelingen, die EU zu destabilisieren, indem Menschen instrumentalisiert werden", sagte Kommissionspräsidentin von der Leyen 
© Foto: Philipp von Ditfurth/dpa/picture alliance

Transportunternehmen, die Menschen schmuggeln, will die EU-Kommission künftig auf eine schwarze Liste setzen. Hintergrund ist die Situation an der belarussischen Grenze.

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Brüssel. Die EU-Kommission will künftig Verkehrsunternehmen bestrafen, die sich an Menschenschmuggel beteiligen.

Anlass dafür sind die jüngsten Ereignisse an den Außengrenzen der EU zu Belarus. Internationale Fluggesellschaften hatten Migranten nach Belarus geflogen, von wo sie versuchen, ohne Erlaubnis in die EU zu kommen. Dies hätte nach Ansicht der Kommission nicht ohne die Mitwirkung bestimmter Verkehrsunternehmen eintreten können. Sie hätten wissentlich oder unwissentlich zur Ausbeutung von Menschen beigetragen.

Um sicherzustellen, dass die EU gegen die Instrumentalisierung von Menschen für politische Zwecke vorgehen kann, schlägt die Kommission einen neuen Rechtsrahmen vor. Damit könne die EU unabhängig von der Beförderungsart (Straßen-, Luft-, Binnenschiffs- und Seeverkehr) gezielte Maßnahmen gegen Verkehrsunternehmen ergreifen, die sich am Schmuggel und Handel von Menschen in die EU beteiligen beziehungsweise derartige Aktivitäten begünstigen.

Keine Betriebsgenehmigungen, Flug- und Hafenanlauf-Verbot

Diese sollen nach Willen der Kommission von Fall zu Fall festgelegt werden. Die Maßnahmen könnten die Einschränkung des Betriebs auf dem Unionsmarkt, die Aussetzung von Betriebsgenehmigungen oder Lizenzen sowie die Aussetzung des Rechts auf Betankung oder Wartungsarbeiten umfassen. Weitere mögliche Sanktionen wären ein Flugverbot im EU-Luftraum sowie ein Verbot technisch bedingter Stopps in den Häfen beziehungsweise das Anlaufen von Häfen der EU.

Der Gesetzesvorschlag muss im Mitentscheidungsverfahren angenommen werden, damit er in Kraft treten kann – das heißt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU zustimmen müssen. (sn)

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