Brüssel. Die EU-Einrichtungen haben sich auf einen Fahrplan zum Aufbau eines Tankstellen-Netzes für alternative Kraftstoffe in Europa geeinigt. Gegenüber den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission setzten die EU-Mitgliedsstaaten in den Kompromissverhandlungen vor allem mit ihrer Forderung durch, keine verbindlichen Vorgaben für die Zahl von Tankstellen für Elektrofahrzeuge zu machen. Andere Zielvorgaben wurden zeitlich um fünf Jahre verschoben.
Laut Kompromiss soll bis 2020 gewährleistet sein, dass für Fahrzeuge, die mit Strom oder komprimiertem Erdgas (CNG) angetrieben werden, in Städten und städtischen Ballungszentren ausreichend viele Tankpunkte zur Verfügung stehen, damit sie problemlos fahren können. Die EU-Kommission hatte, später unterstützt vom Verkehrsausschuss im EU-Parlament, noch gefordert, dass bis 2020 jedes EU-Mitgliedsland eine bestimmte Zahl von Stromladestellen für Autos und alle 150 Kilometer eine CNG-Tankstelle vorweisen sollte.
LNG kommt für LKW und Schiffe
Genügend Tankstellen für Flüssigerdgas (LNG) auf den Strecken des Kernnetzes des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) - interessant vor allem für LKW - soll jetzt erst 2025 erreicht sein. Die Kommission wollte das Ziel schon fünf Jahre früher erreicht sehen. Gleiches gilt für die LNG-Tankmöglichkeiten für Schiffe. Erst 2025 sollen jetzt in allen Seehäfen des TEN-V-Kernnetzes und erst 2030 in allen Binnenhäfen des TEN-V-Netzes LNG-Tankstationen für Schiffe eingerichtet sein. Auch für Wasserstoff wurden die Kommissions-Vorschläge aufgeweicht. Nur Mitgliedsstaaten, die diesen Alternativantriebsstoff fördern wollen, sollen bis 2025 ein solch dichtes Netz aufweisen, dass Fahrzeuge innerhalb der nationalen Grenzen problemlos fahren können.
„Wir im Parlament hätten uns ein deutlich höheres Tempo vorstellen können, um den einheitlichen Infrastrukturaufbau in Europa voranzubringen. Trotzdem können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein“, kommentiert Ismail Ertug (SPD), Schattenberichterstatter im EU-Parlament, den gefundenen Kompromiss.
Dieser sieht auch einen einheitlichen Ladestecker für Elektroautos vor. „Die frühe Festlegung verhindert, dass für Elektroautos das gleiche Problem auf dem Binnenmarkt entsteht, wie bei anderen Elektrogeräten zuvor. Ein deutsches Elektrofahrzeug muss auch an einer französischen Ladesäule problemlos betankt werden können, ohne dass zusätzliche Kosten für Adapter anfallen“, begrüßt Ertug diese Entscheidung. Der Kompromiss muss jetzt noch vom Parlament im Verkehrsausschuss und Plenum sowie vom Ministerrat bestätigt werden. (kw)