Der angehende EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra hat sich für die Besteuerung von Kerosin ausgesprochen. Es sei absurd, dass Steuern etwa 50 bis 60 Prozent des Benzin- und Dieselpreises ausmachten, sagte er bei einer Anhörung im Umweltausschuss des Europaparlaments am Montagabend, 2. Oktober. „Aber wird ein Jet aufgetankt, fallen überhaupt keine Steuern an“, kritisierte er. „Welcher Europäer hält das für sinnvoll?“
Der niederländische Grünen-Abgeordnete Bas Eickhout kritisierte im Anschluss, dass Hoekstra zwar viel versprechen könne. Um Vorschläge zur Besteuerung durchzubringen, brauche er aber die Einstimmigkeit der EU-Mitgliedstaaten. „Es ist also ein bisschen einfach zu sagen: ‚Ey, ich will das‘, wenn Sie wissen, dass das von einem Land blockiert werden kann."
Die EU muss nach Ansicht von Hoekstra in den kommenden gut 15 Jahren den Großteil ihrer Treibhausgase einsparen. Es gebe wissenschaftliche Empfehlungen, den Treibhausgasausstoß bis 2040 um mindestens 90 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, sagte er bei der Anhörung im Umweltausschuss des Europaparlaments. Er werde „alle verfügbaren Instrumente einsetzen, um die EU in die Lage zu versetzen, das empfohlene Mindestziel von 90 Prozent Nettoreduktionen zu erreichen“, so der Niederländer.
Hoekstra sagte bei der Anhörung auch, es gebe für keinen der Sektoren ein Entrinnen vor der Umstellung auf eine klimafreundliche Wirtschaft. Dies gelte für die Industrie, für Bürger, die Schifffahrt, Luftfahrt und auch für die Landwirtschaft. „Es wird nicht so bleiben, wie es war, der Weg, wie wir heute Landwirtschaft betreiben“, so der designierte Kommissar.
Bevor der Christdemokrat Hoekstra sein neues Amt als EU-Klimakommissar antreten kann, muss er die Abgeordneten des Europäischen Parlaments von sich überzeugen. Eine abschließende Abstimmung des gesamten Plenums ist für Donnerstag vorgesehen. Unmittelbar nach der Anhörung sollten hinter geschlossenen Türen die Vorsitzenden der Ausschüsse und Vertreter der Fraktionen in den Ausschüssen die Leistungen Hoekstras bewerten.
Eine Abstimmung im Plenum findet nur dann am Donnerstag statt, wenn sich mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder für den Kandidaten aussprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Ausschüsse zusätzliche Informationen anfordern. Wenn das weiterhin nicht ausreicht, um die Abgeordneten zu überzeugen, kann in einem letzten Schritt eine neue Anhörung beantragt werden.