In Österreich kann ab sofort auch mit dem eCMR gearbeitet werden. Wie die Fachgruppe der Transporteure der Wirtschaftskammer Wien meldet, ist das zur Verwendung des eCMR notwendige Zusatzprotokoll zur CMR1 für Österreich ratifiziert worden und am 4. November 2024 in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist der eCMR dem physischen CMR-Frachtbrief gleichgestellt, wenn die Anforderungen gemäß Zusatzprotokoll erfüllt sind. Der elektronische Frachtbrief hat dieselbe Beweiskraft und entfaltet dieselben Wirkungen wie der CMR-Frachtbrief in Papierform.
Mittlerweile haben rund 40 Länder haben das eCMR-Zusatzprotokoll ratifiziert, in Deutschland ist es seit Anfang April 2022 in Kraft.