Leipzig/Hamburg. Das Bundesverwaltungsgericht will seine Entscheidung zur umstrittenen Elbvertiefung am 2. Oktober verkünden. Das teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Zuvor hatte der 7. Senat insgesamt fünf Tage lang mündlich die Klagen der Umweltverbände BUND und Nabu gegen die Ausbaggerung des Flusses verhandelt.
Eigentlich war noch ein sechster Verhandlungstag an diesem Donnerstag geplant gewesen. Dieser werde jedoch nicht mehr benötigt, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die Umweltverbände hatten gegen die Planfeststellungsbeschlüsse geklagt. Sie halten die Vertiefung für unnötig und befürchten, dass eine erneute Ausbaggerung das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte.
Die Bundesverwaltungsrichter haben im Oktober drei Optionen: ein Urteil, den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung, falls sich während der Beratungen noch Fragen ergeben, oder eine Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der Vorsitzende Richter des 7.
Senats, Rüdiger Nolte, hatte am ersten Verhandlungstag angedeutet, dass wegen der komplizierten wasserrechtlichen Fragen auch eine Vorlage an den EuGH in Luxemburg in Betracht komme. Ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung hatten die Leipziger Richter voriges Jahr an den EuGH weitergeleitet. Verhandelt wurde bereits darüber, eine Entscheidung des EuGH steht noch aus. (dpa)