Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat die Notifizierung und damit verbundene Freigabe der Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums für eine Betriebskostenförderung im Einzelwagenverkehr durch die Europäische Union begrüßt. Durch die Notifizierung herrsche „nun endlich Klarheit für die Branche bzgl. der Fördermöglichkeiten des Einzelwagenverkehrs“, so der VDV.
Zugleich weist der VDV darauf hin, dass die Frist zur Beantragung der Förderung in diesem Jahr bereits am 30. Juni endet. Für viele, gerade kleinere Güterbahnen sei dieser Zeitraum zu kurz, weshalb der VDV eine Verlängerung der Frist um einen Monat bis zum 31. Juli 2024 fordert.
Förderung soll Einzelwagenverkehr in Deutschland stärken
Es sei „entscheidend für den Erfolg der Förderung, dass alle Eisenbahnverkehrsunternehmen ausreichend Zeit haben, um sich auf die neuen Förderbedingungen einzustellen und ihre Anträge vorzubereiten“, betonte VDV-Vizepräsident Joachim Berends. „Eine Verlängerung der Frist bis 31. Juli ist notwendig, um eine reibungslose und effiziente Umsetzung der Fördermaßnahmen sicherzustellen. Die sehr komplizierten Durchführungsbestimmungen sind zum heutigen Zeitpunkt nicht einmal finalisiert und der Branche damit in weiten Teilen noch unbekannt.“
Die Förderung zielt insbesondere darauf ab, den Einzelwagenverkehr in Deutschland zu stärken, der mit rund 1400 Güterverkehrsstellen einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Schienengüterverkehrs bildet. Die neue Förderrichtlinie tritt voraussichtlich am 1. Juni 2024 mit zwei Förderlinien in Kraft und ist zunächst auf fünf Jahre ausgelegt. Für 2024 umfasst sie 300 Millionen Euro.