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Das Urteil der Woche: LKW-Fahrer ist für Ladungssicherung verantwortlich

10.03.2006 00:00 Uhr

Ein Fahrer darf sich nicht auf die allgemeine Branchenüblichkeit der Ladungssicherung verlassen

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Die Klägerin war mit dem Transport einer 18 Tonnen schweren Presse beauftragt. Als in einem Verkehrskreisel die Haltegurte rissen, rutschte die Presse vom Auflieger und wurde erheblich beschädigt. Die Kaskoextraversicherung verweigerte jedoch die Schadensregulierung unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit. Daraufhin verklagte die Transportfirma die Versicherung auf Zahlung. Das OLG Saarbrücken stellte dazu klar, dass der Führer eines LKW für die sachgemäße Verladung verantwortlich sei. Er habe sich vor Fahrtantritt von der verkehrssicheren Verladung zu überzeugen. Allein die Tatsache, dass der Verlademeister ständig Gegenstände dieser Art verlade, führe nicht dazu, dass sich der Fahrer auf dessen Vorschläge zur Ladungssicherung verlassen dürfe. Unter Umständen müsse er sogar nachrechnen, ob die Ladungssicherung ausreichend sei. Selbst wenn die gewählte Art der Ladungssicherung allgemein brachenüblich und alltäglich sei, so entlaste dies die Klägerin nicht, so die Richter des Oberlandesgerichts. Ein branchenübliches Vorgehen könne das Fehlverhalten eines Transporteurs jedenfalls dann nicht als weniger schwerwiegend erscheinen lassen, wenn notwendige, naheliegende und wirtschaftlich zumutbare Sicherheitsvorkehrungen unterlassen würden. (aru) OLG Saarbrücken Urteil vom 22. Dezember 2004 AZ: 5 U 393/04

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