München. Die Gespräche für eine Weitergabe der Dieselzuschläge an den Kunden, sind für die Transporteure essentiell geworden. Seit einigen Monaten bringt das Preishoch an der Zapfsäule sie in Bedrängnis. Nur wer seine Kosten kennt, kann richtig Kalkulieren und hat Argumente für die Verhandlungen mit dem Auftraggeber. Auch wenn mancher Verlader auf stur stellen sollten, es nützt nichts, es muss verhandelt werden, mahnt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Transportunternehmen (BVT) e.V. Die BVT-Frontfrau hat selbst einige 5-Tonner für den Postdienstleister DPD im Einsatz. „Für meine kleinen Nutzfahrzeuge erhalte ich keinen Dieselausgleich, darauf hat sich DPD bei Einführung seines Dieselzugschlags vor einigen Jahren nicht eingelassen", bedauert Wäscher mit Blick auf die Dieselpreise. Immerhin waren Preisverhandlungen möglich, so dass sie eine Kompensation erhält. Wäscher sieht hier allgemein die Transporteure in der Pflicht. „Nur zu sagen, der Diesel ist teuer, ich brauche mehr Geld, reicht nicht aus." Vorher sollte man sich die Dieselpreishistorie anschauen, und am besten Ausdrucken, den eigenen Spritanteil an den Frachtkosten errechnen und damit in Preisverhandlung gehen.
Auch wenn ein kleiner Schluck mehr aus der Preispulle dringend nötig wäre, sind die Voraussetzungen in der Branche recht unterschiedlich. „Die kleinen Unternehmen fahren oft nach Preisschemata, welche von der Auftraggebern vorgegeben werden. Gerade hier ist es wichtig, dass die Unternehmer realistisch rechnen, um zu sehen, dass es vorteilhafter sein kann, lieber stehen zu bleiben, als sich tot zu fahren", fordert der Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) Karlheinz Schmidt. „Die Insolvenzen nehmen leider nicht ab, denn variable Kosten wie der Dieselpreis, die schnell mal auf 1000 Euro zusätzlich pro Fahrzeug im Monat summieren können, zehren an der dünnen Eigenkapitaldecke, so dass eine Insolvenz dann recht schnell vonstatten geht. Hier müssen die kleineren Firmen den Mut haben, auf den Auftraggeber zuzugehen und ihm vorzurechnen, dass man zum angebotenen Preis einen gewissen Prozentsatz Dieselkosten aufschlagen muss, sonst verliert der Transporteur seine Existenz."
Der Druck, die Frachtpreise zu verhandeln nimmt also zu. Welche Erfahrungen Spediteure mit den Dieselgleitklauseln gemacht haben und einen Ausblick auf die kommende Kraftstoffpreisentwicklung können Sie in der aktuellen VerkehrsRundschau Ausgabe 15/2011 lesen. Eine Musterkalkulation zum Berechnen einer Dieselgleitklausel finden Sie hier zum runterladen. (rs)
- Musterkalkulation Dieselgleitklauseln (25.1 KB, PDF)