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Dänemark: Mindestlohn für Lkw-Fahrer ausländischer Transportunternehmen

03.02.2020 17:12 Uhr
Dänische Autobahn
Die dänische Regierung will einen Mindestlohn bei Kabotage und Kombiniertem Verkehr für Fahrer ausländischer Transportunternehmen einführen
© Foto: Bodo Marks/dpa/picture-alliance

Die Vereinbarung betrifft ausländische Transportunternehmen, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen sowie Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen.

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Berlin. Die dänische Regierung hat eine politische Vereinbarung zur Einführung eines Mindestlohns für die Fahrer ausländischer Transportunternehmen vorgelegt, die in Dänemark Kabotagebeförderungen mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (tzGG) oder Vor- oder Nachläufe im Kombinierten Verkehr durchführen. Ausgenommen hiervon sollen internationale Transporte sein. Das berichtete der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) in seinem Rundschreiben von Ende Januar.

Diese Vereinbarung erfordert laut DSLV eine Änderung des dänischen Entsendegesetzes, die dann noch vom dänischen Parlament angenommen werden muss. Der Verband geht davon aus, dass dies in den nächsten Wochen oder Monaten geschehen wird.

Nach Angaben der dänischen Gewerbeorganisation ITD enthält die Vereinbarung folgende Eckpunkte:

  • Einführung eines Mindeststundenlohns für ausländische Fahrer bei der Durchführung von Kabotagebeförderungen oder Vor- oder Nachläufen im Kombinierten Verkehr. Dieser Mindeststundenlohn soll später veröffentlicht und auf Basis der dänischen Tarifverträge festgelegt werden.
  • Entsendemeldung mit folgenden zu erwartenden Angaben:
    • Name und Anschrift des Unternehmens sowie die Kontaktdaten
    • Beförderungsmittel/Fahrzeug
    • Fahrzeugkennzeichen/Registrierungsnummer
    • Beginn und Ende des Transports
    • Name und Kontaktdaten des Fahrers
    • Transportdokumente, die im Falle von Kontrollen im Fahrzeug mitzuführen sind: Entsendebescheinigung, Arbeitsvertrag, Gehalts-/Lohnnachweis, Nachweise der Arbeitszeit

Falls die Entsendebescheinigung fehlt oder unvollständig bzw. unzureichend ist, wird ein Bußgeld von 10.000 DKK (ca. 1.340 Euro) erhoben. Bei wiederholten Verstößen erhöht sich das Bußgeld auf das Doppelte. Falls der Mindestlohn nicht eingehalten wird, wird das Bußgeld auf Basis der Differenz zwischen dem Mindestlohn und dem tatsächlich bezahlten Lohn festgelegt, mindestens aber bei 35.000 DKK (4.700 Euro). Auch hier erhöht sich das Bußgeld bei wiederholten Verstößen um das Doppelte. (sn)

 

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