D&O-Versicherung: Das gilt zu beachten
Geschäftsführer haften bei Fehlentscheidungen in bestimmten Fällen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung kann helfen - das gilt es zu beachten.
Ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit, eine eilige Unterschrift, ohne das Kleingedruckte genau zu lesen, und der finanzielle Schaden ist passiert. Vor Fehlentscheidungen sind Geschäftsführer nicht gefeit. Doch sie laufen Gefahr, dafür persönlich in Haftung genommen zu werden. Verletzen sie ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten, müssen sie mit ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden der Gesellschaft aufkommen.
"Sie haften, wenn sie wirtschaftlich nachteilige Verträge abschließen oder eine unzureichende IT-Anlage kaufen, die Mehrkosten verursacht, Fristen versäumen oder im Arbeitsrecht Fehler…