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D&O-Versicherung: Das gilt zu beachten

21.12.2023 09:45 Uhr
Mann zieht Geldbeutel aus der Hosentasche
Damit Geschäftsführer nicht plötzlich mit leeren Taschen dastehen, sollten sie sich absichern
© Foto: Ali/stock.adobe.com

Geschäftsführer haften bei Fehlentscheidungen in bestimmten Fällen mit ihrem Privatvermögen. Eine D&O-Versicherung kann helfen - das gilt es zu beachten.

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In Kürze
Die Wirtschaft stockt, Insolvenzzahlen steigen. Versicherer erwarten daher, dass Schadenersatzforderungen gegen Geschäftsführer weiter zunehmen. Eine D&O-Police schützt deren Privatvermögen. Doch sie muss genau passen und sollte unter anderem eine Rückwärtsdeckung beinhalten.

Ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit, eine eilige Unterschrift, ohne das Kleingedruckte genau zu lesen, und der finanzielle Schaden ist passiert. Vor Fehlentscheidungen sind Geschäftsführer nicht gefeit. Doch sie laufen Gefahr, dafür persönlich in Haftung genommen zu werden. Verletzen sie ihre kaufmännischen Sorgfaltspflichten, müssen sie mit ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden der Gesellschaft aufkommen.

"Sie haften, wenn sie wirtschaftlich nachteilige Verträge abschließen oder eine unzureichende IT-Anlage kaufen, die Mehrkosten verursacht, Fristen versäumen oder im Arbeitsrecht Fehler…

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