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Corona-Schutz: BG Verkehr gibt Unternehmen gute Noten

02.11.2021 14:55 Uhr
Corona, Smartphone, Handy
Eine Umfrage der BG Verkehr zeigt: Corona-Schutzmaßnahmen in deutschen Unternehmen wurden zum großen Teil erfolgreich umgesetzt
© Foto: Halfpoint/stock.adobe.com

Die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft wertete 489 Mängelberichte aus große, mittelständischen und kleinen Betrieben der Logistikbranche aus.

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München. Die in der Arbeitsschutzverordnung und -regel festgelegten Schutzmaßnahmen gegen eine Infektion mit dem Coronavirus werden von den Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) in hohem Maße umgesetzt. Das ergibt eine Auswertung von Mängelbögen, welche die Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaft erstellt haben.

Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaft haben zum großen Teil konsequent Corona-Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten umgesetzt. Das legt eine Auswertung von Mängelbögen nahe, die von Aufsichtspersonen der BG Verkehr im Rahmen ihrer Beratungs- und Aufsichtstätigkeit erstellt wurden. 49 Prozent der Bögen enthielten keinen einzigen Mangel, weitere 42 Prozent ergaben maximal zwei Beanstandungen. Nur in 9 Prozent der Bögen waren drei oder mehr Mängel aufgeführt. Insgesamt prüften die Aufsichtspersonen der BG Verkehr die Umsetzung von 18 Maßnahmen.

An Standorten von Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten waren die Schutzmaßnahmen offenbar besonders konsequent umgesetzt. Hier waren 91 Prozent der Mängelbögen ohne jede Beanstandung. Aber auch kleine und mittlere Unternehmen haben ihre Hausaufgaben gemacht. In keiner Größenklasse lag der Anteil der Mängelbögen mit drei oder mehr Beanstandungen höher als 10 Prozent.

Im Güterverkehr und der Transportlogistik ohne Fahrtätigkeit lag der Anteil der Bögen mit maximal zwei Mängeln bei 89 Prozent, in der Entsorgungswirtschaft, der Sparte Post Postbank, Telekom und bei den Omnibusunternehmen bei jeweils 96 Prozent.

Mängel bei der Dokumentation der Schutzmaßnahmen

Mit Abstand häufigster Mangel war, dass Schutz- und Hygienemaßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt beziehungsweise dokumentiert worden waren (24 Prozent aller Mängel). Fehlender oder nicht von allen getragener Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutz machte 13 Prozent aller Mängel aus. Weiterhin wurden fehlende Unterweisungen (10 Prozent), das Nichteinhalten von Mindestabständen (8 Prozent) und fehlende Schutz- und Hygienekonzepte (6 Prozent) gelegentlich festgestellt.

In die Auswertung flossen insgesamt 489 Mängelberichte ein, die bei Beratungs- und Aufsichtsbesuchen in einem Zeitraum von 10 Wochen zwischen Ende März und Anfang Juni 2021 erstellt worden waren. (ste)

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