Das Österreichische Parlament hat Mitte Oktober eine Gesetzesänderung im Bundesstraßen-Mautgesetz und im Asfinag-Gesetz beschlossen, mit der ab 1. Januar 2024 eine abgestufte Lkw-Maut eingeführt wird, die auch eine CO2-Komponente enthält. Um unter anderem Unternehmen zu entlasten, soll der Mautanteil für die Infrastrukturkosten auf dem Niveau von 2023 bleiben, 2024 also nicht ansteigen.
Die fahrleistungsabhängige Maut gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse. Der CO2-Aufschlag kommt zu den Kosten für Infrastruktur, Lärm- und Luftverschmutzung neu hinzu. Dabei führt Österreich das neue System in drei Stufen von 2024 bis 2026 ein (Paragraf 9 Absatz 9 Bundesstraßenmautgesetz).
Demnach zahlt 2024 ein Lkw mit vier oder mehr Achsen in der Emissionsklasse 1 für die CO2-Komponente 3,87 Cent pro Kilometer, 2025 zahlt er 6,46 Cent und 2026 9,04 Cent. Erreicht ein Lkw mit vier oder mehr Achsen die Emissionsklasse 3, zahlt er 3,5 Cent pro Kilometer im Jahr 2024. 2025 liegt der Tarif für den CO2-Aufschlag bei 5,84 Cent, 2026 bei 8,18 Cent.
In welche Emissionsklasse fällt das Fahrzeug: Asfinag stellt Tool zur Verfügung
Es gibt fünf CO2-Emissionsklassen. In die Klasse 5 fallen emissionsfreie Fahrzeuge. In die Klasse 1 werden all jene Fahrzeuge eingeteilt, die aufgrund der CO2-Vorgaben die Anforderungen der anderen Emissionsklassen nicht erfüllen.
Der österreichische Mautdienstanbieter Asfinag weist darauf hin, dass er alle bei ihm angemeldetet Fahrzeuge in einem ersten Schritt in die Emissionsklasse 1 einteilt. Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2019 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, würden automatisch in der Emissionsklasse 1 bleiben, da sie aufgrund der rechtlichen Vorlagen keiner höheren Emissionsklasse zugeteilt werden könnten.
Für die Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2019 angemeldet wurden, stellt der Mautdienstanbieter auf seinen Seiten ein Tool zur Verfügung, mit der sich die Emissionsklasse ermitteln lässt. Für diese Fahrzeuge bestehe die Möglichkeit, einen günstigeren Mauttarif nach CO2-Bepreisung zu prüfen, so der Anbieter.
Für das Tool benötigt der Fahrzeugbesitzer drei Werte: Datum der erstmaligen Zulassung, Fahrzeuguntergruppe und den spezifischen CO2-Emissionswert.
Für die jeweiligen Fahrzeuguntergruppen liegen CO2-Bezugswerte vor. Dieser Wert ist dem Customer Information File (CIF) zu entnehmen, erklärt Asfinag weiter. In manchen Fällen sei auch das sogenannte Certificate of Conformity, kurz CoC, notwendig. Sollten diese Unterlagen nicht vorliegen, dann könne dieses CIF-Dokument direkt beim jeweiligen Fahrzeughersteller oder Vertragshändler angefordert werden.