Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO2-Bepreisung teilweise vertagt. Der nationale CO2-Preis, der bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt mit dem Parlamentsbeschluss vom 20. Oktober ab kommendem Jahr auch für die Verbrennung von Kohle. Die Einbeziehung der Müllverbrennung wurde allerdings ebenso um ein Jahr verschoben wie die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Anhebung des CO2-Preises.
Die Erhöhung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1. Januar 2024. „Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise“, erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verlegung. Der CO2-Preis auf die Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß von CO2 reduziert und der Umstieg auf erneuerbare Energiequellen gefördert werden.
Ab dem kommenden Jahr müssen nun auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 Megawatt den Preis für CO2-Emissionen zahlen. Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis nach einer einjährigen Frist ab 2024 zahlen.
Trotz der Verschiebung lehnte die Opposition das Gesetz einmütig ab. CDU/CSU, AfD und Linke warnten vor einer finanziellen Überlastung von Bürgern und Wirtschaft. (tb/dpa)