Brüssel. Der grenzüberschreitende Einsatz von Eurocombis zwischen Ländern, die auf ihren eigenen nationalen Territorien diese bis zu 25 Meter langen und 60 Tonnen schweren LKW-Kombinationen zulassen, verstößt nicht gegen geltendes EU-Recht. Diese Auffassung vertritt der Europäische Speditions- und Logistikverband Clecat aufgrund einer Analyse der EU-Richtlinie 96/53/EC, die die Einsatzsatzmöglichkeiten von Eurocombis festlegt. Clecat hatte das EU-Gesetz von einem hauseigenen Forschungsinstitut analysieren lassen und gab das Ergebnis jetzt in einer Mitteilung bekannt. Damit stellt sich der Verband gegen die Meinung der EU-Kommission. In ihrer Auslegung gilt der grenzüberschreitende Einsatz von Eurocombis als Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Noch Mitte März hatte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas diese Auffassung in seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage des Grünen Europaabgeordneten Michael Cramer bestätigt. Cramer hatte sich über den unerlaubten Einsatz eines Eurocombis auf der Strecke Odense-Hamburg beklagt. Kallas unterstütze die Auffassung Cramers und drohte Dänemark und Deutschland mit einem Verfahren wegen Missachtung des EU-Rechts. In der Richtlinien-Interpretation von Clecat wäre diese jedoch nicht der Fall. Der Verband verweist darauf, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung kommen könne, wenn zwischen zwei Ländern, die sowieso schon Eurocombis erlauben, diese LKW auch die Grenze überqueren und in dem jeweils anderen Land fahren würden. Allerdings müssten laut EU-Vorgaben alle Wettbewerber die gleichen Möglichkeiten besitzen, Eurocombis einzusetzen. Außerdem sei die EU-Kommission bei Aufnahme eines grenzüberschreitenden Eurocombi-Verkehrs von den beteiligten Ländern darüber zu unterrichten. Clecat fordert die Befürworter des grenzüberschreitenden Eurocombi-Einsatzes dazu auf, die Verbands-Auffassung zu unterstützen und dafür das Clecat-Positionspapier zu unterschreiben. (kw)
Clecat: Grenzüberschreitende Gebrauch von Eurocombis kein Verstoß gegen EU-Recht
Gegenposition zu EU-Komission: Europäische Speditions- und Logistikverband sieht keinen Verstoß gegen EU-Recht bei Einsatz des Eurocombis