Leipzig. Der Logistikdienstleister CargoBeamer und Eurotunnel haben eine Kooperation unterzeichnet, die den Start eines vollständig unbegleiteten Schienengüterverkehrsdienstes durch den Ärmelkanal von Calais nach Ashford zum Ziel hat. Der Ausbau der kombinierten Verkehrsroute vom südfranzösischen Perpignan nach Ashford sei „ein logischer Schritt in der Entwicklung eines künftigen internationalen Netzwerkes kombinierter Verkehrsverbindungen zwischen dem Ärmelkanal und dem Mittelmeer“, erklärte CargoBeamer. Eine zweite Linie von Domodossola nach Calais soll nach ihrem Start Anfang Oktober ebenfalls bis Ashford verlängert werden.
„Für uns ist die Zusammenarbeit zwischen Eurotunnel und CargoBeamer ein weiterer wichtiger Schritt in der Entwicklung neuer Routen rund um unser kürzlich eröffnetes Terminal in Calais“, sagte Nicolas Albrecht, Chief Business Development Officer von CargoBeamer. Das neue Angebot basiere auf dem sich ergänzenden Know-how beider Unternehmen. Eurotunnel bringe Geschwindigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit seiner Shuttles sowie das Fachwissen über reibungslose Grenzübergänge ein. CargoBeamer biete mit seinen kombinierten Verkehrsverbindungen aus Perpignan und Domodossola die Vorteile kommerzieller und logistischer Expertise.
Interesse an einem unbegleiteten Dienst über den Ärmelkanal
„Die Unterzeichnung dieser Partnerschaft bestätigt unsere kommerzielle Strategie im Frachtbereich und ist ein konkreter Beweis für das wachsende Interesse unserer Kunden an einem unbegleiteten Dienst über den Ärmelkanal, der zur Dekarbonisierung ihrer Logistikketten beiträgt und die Flexibilität steigert“, sagte Christian Dufermont, Commercial Director Freight bei Eurotunnel.
Die CargoBeamer-Gruppe ist ein Logistikdienstleister im Segment kombinierter Verkehr Straße-Schiene mit Sitz in Leipzig. Die CargoBeamer-Technologie bestehend aus patentierten Waggons, Umschlagterminals und Logistiksoftware ermöglicht, dass nahezu alle Standard-Sattelauflieger jeder Bauart den Zug nutzen können. Umbauten oder Verstärkungen an den Sattelaufliegern sowie eine Begleitung von Fahrern und Zugmaschine seien nicht nötig. (tb)