Eisenstadt. Ab Oktober 2021 ändern sich die Bestimmungen für den Schwerverkehr im Burgenland. In diesem österreichischen Bundesland gilt dann für Lkw ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Euroklasse II und älter (Erstzulassungen vor dem Jahr 2000). Das Fahrverbot gilt in 163 Gemeinden des Burgenlandes (insgesamt 171 Gemeinden), meldet die Österreichische Wirtschaftskammer (WKÖ).
Beschränkungen in angrenzenden Bundesländern schon länger in Kraft
In den angrenzenden Bundesländern Nö (66 Gemeinden), Wien (gesamtes Bundesland) und Steiermark (155 Gemeinden) sind Fahrten mit älteren Klein- und Kleinst-Lkw (Fiskal-Lkw, Transporter) sowie für Sattelkraftfahrzeuge und Sattelzugfahrzeuge mit einem Euro 0 Motor, Euro 1 Motor und Euro 2 Motor schon länger verboten. Es gelten Ausnahmen, etwa für bestimmte Werkverkehre (maximal vier Lkw bis 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), aber auch für Fahrzeuge mit Spezialaufbauten, Schaustellerfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie eine Kennzeichnungspflicht. (ms/sn)