Die Küstenautobahn A20 kann in Niedersachsen vorerst nicht gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte am Donnerstag den Planfeststellungsbeschluss für ein erstes Teilstück zwischen Westerstede und Jaderberg für „rechtswidrig und nicht vollziehbar“ (Az.: BVerwG 9 A 1.21). Damit erzielte der Umweltverband BUND, der gegen den Autobahnbau geklagt hatte, einen Teilerfolg vor Gericht.
Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bemängelte konkret die Stickstoffberechnung für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet Garnholt. Hier sei den Planern ein Fehler unterlaufen, ein Schwellenwert könnte überschritten werden.
Für weitere Abschnitte gilt das Klimaschutzgesetz
Das Gericht betonte, dass es ausgiebig geprüft habe, ob das inzwischen geltende Klimaschutzgesetz berücksichtigt werden musste. Allerdings sei der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 - und damals sei das Gesetz noch nicht in Kraft gewesen. Bei den noch laufenden Planungen für weitere Teilstücke sehe das anders aus: "Für weitere Abschnitte der A20 wird das Klimaschutzgesetz gelten", sagte die Vorsitzende Richterin.
Die bereits existierende Küstenautobahn soll vom polnischen Stettin über Bad Segeberg in Schleswig-Holstein hinaus bis nach Niedersachsen verlängert werden. Mit allein 121 Kilometern auf niedersächsischer Seite zählt die umstrittene A20 zu den wichtigsten Infrastrukturprojekten des Bundeslands. (dpa/mh)