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Bundestag stimmt Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung zu

23.06.2023 15:22 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundestag_Plenarsaal
Der Bundestag hat das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung verabschiedet
© Foto: Der Bundestag/Thomas Trutschel/photothek

Der Bundestag hat am Freitag, 23. Juni 2023, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung“ zugestimmt.

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Für den Entwurf votierten 388 Abgeordnete, 234 Parlamentarier stimmten dagegen, es gab 31 Enthaltungen. Deutschland bekomme „das modernste Einwanderungsrecht der Welt“, hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu Beginn der Debatte behauptet. Der Mangel an Fachkräften, so Faeser weiter, gelte als eine der größten Wachstumsbremsen für die Wirtschaft in Deutschland. Daher sei der Gesetzentwurf „ein Riesenschritt für die Zukunft unseres Landes“.

Das Gesetz müsse nun aber auch in der Praxis umgesetzt werden, verlangte Faeser. Dazu müssten Verfahren gestrafft, Bürokratie abgebaut und eine Handhabbarkeit geschafft werden.

Hingegen teilte Andrea Lindholz (CDU/CSU) die Begeisterung der Innenministerin nicht. Zwar stehe auf dem Gesetz Fachkräfteeinwanderung. Das Gesetz sei keine Weiterentwicklung, sondern „eine Mogelpackung und es löst nicht das Fachkräfteproblem in Deutschland“, urteilte die Unionsabgeordnete. Die Anforderungen an die Qualifikation der Zuwanderer würden massiv gesenkt, bemängelte Lindholz. Das Punktesystem schaffe zudem ein „Ampel-Bürokratiemonster“.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, es würden nicht nur „ein paar Akademiker“ gebraucht, sondern auch beruflich Qualifizierte. „Wir brauchen Arbeitskräfte und Fachkräfte im Handel, im Handwerk, im Bereich der sozialen Dienstleistungsberufe und im Bereich der industriellen Produktion“, sagte der Minister. Deshalb sei es wichtig, inländische Potenziale anzusprechen – ebenso wie die qualifizierte Einwanderung.

BIHK: Kkein Allheilmittel gegen Arbeitskräftemangel

In einer ersten Reaktion erklärte der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK), das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber nicht der große Durchbruch. BIHK-Hautgeschäftsführer Manfred Gößl begrüßt niedrigere Gehaltsgrenzen und andere Erleichterungen. Zuwanderer würden aber immer noch von langwierigen Prüfprozessen und der schleppenden Visavergabe abgeschreckt. „Deutschland wird sich daher im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte weiter hintenanstellen“, meinte Gößl.

Er warnte zugleich davor, in der Zuwanderung ein Allheilmittel gegen den Arbeitskräftemangel zu sehen. „Der zusätzliche, demografisch bedingte Fachkräftebedarf in Deutschland liegt in den nächsten zehn Jahren bei jährlich 400.000 Personen. Es ist eine Illusion, dass wir in nächster Zeit so viele ausländische Arbeitskräfte samt ihrer Angehörigen in Deutschland unterbringen können.“

Man müsse daher auch „entschlossen die vorhandenen einheimischen Arbeitskräftepotenziale heben“, sagte Gößl. „Dazu gehört eine höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern durch Ganztageskinderbetreuung, die Auf­stockung der Arbeitszeiten bei Teilzeitbeschäftigten, ein späteres tatsächliches Renteneintrittsalter als das von aktuell etwas über 64 Jahre, mehr freiwillige Erwerbstätigkeit von Rentnern sowie die Qualifizierung und Aktivierung von Langzeitarbeitslosen.“ Hier sei die Politik dringend gefordert, mehr Anreize im Steuer-, Abgaben- und Rentensystem zu setzen.

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