Bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags haben sich Experten kritisch zu einigen Aspekten des geplanten Weiterbildungsgesetzes der Bundesregierung geäußert. Sie sahen vor allem Verbesserungsbedarf beim Qualifizierungsgeld. Dies sei zu bürokratisch und nur für Großbetriebe attraktiv.
Außerdem seien auch die Ausbildungsgarantie und die Regelungen zur außerbetrieblichen Ausbildung noch verbesserungswürdig, so die Sachverständigen laut Mitteilung des Bundestags.
Transformation des Arbeitsmarktes abfedern
Das geplante Qualifizierungsgeld soll laut dem Gesetzentwurf zum Einsatz kommen, wenn Arbeitnehmern aufgrund der Transformation der Arbeitswelt ein Jobverlust droht und diesem durch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen entgegengewirkt werden kann.
Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Qualifikation der Beschäftigten solle diesen, während sie für eine Weiterbildungsmaßnahme freigestellt sind, das Qualifizierungsgeld als Lohnersatz ausgezahlt werden. Die Höhe liegt dabei bei 60 beziehungsweise 67 Prozent des Nettogehaltes.
Auch kleinere Maßnahmen mit geringerem Stundenumfang fördern
Als Förderinstrument „ohne Mehrwert“ bezeichnete Susanne Müller von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände diese Maßnahme. Besonders kritische sehe sie, dass das Qualifizierungsgeld nur bei Weiterbildungen greife, die einen Umfang von mindestens 120 Stunden hätten.
Dabei seien umfangreiche Weiterbildungen nicht immer notwendig. Gerade bei geringqualifizierten Arbeitskräften „spürt man auch, dass kleine Maßnahmen förderlich sind“. Müller forderte daher, die Mindeststundenzahl auf 60 zu reduzieren.
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe könnten es sich nicht leisten, wenn einzelne Beschäftigte aufgrund einer Fortbildung über längere Zeit ausfielen, ergänzte Kirsten Kielbassa-Schnepp vom Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Geringqualifizierte nicht vergessen
Dass der Gesetzentwurf geringqualifizierte Arbeitskräfte vergesse, kritisierte Gerhard Bosch, Professor an der Universität Duisburg-Essen. Um auch Beschäftigten mit geringem Einkommen Weiterbildungen zu ermöglichen, müsse bei dem Gesetz nachgebessert und „eine Mindestvergütung von 1200 Euro“ festgelegt werden.
Kleinere Betriebe nicht ausschließen
Mit der Ausnahme von Kleinstbetrieben sei das Qualifizierungsgeld als Fördermaßnahme an „das Vorliegen einer Betriebsvereinbarung oder eines betriebsbezogenen Tarifvertrags“ gekoppelt, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme der Deutschen Industrie- und Handelskammer. Dadurch könnten viele kleinere Betriebe dieses Instrument nicht nutzen, befürchtete Achim Dercks, Sachverständiger der Handelskammer.
Fehlanreiz durch außerbetriebliche Ausbildung
Da laut Gesetzentwurf in Zeiten des Fachkräftemangels nicht auf junge Menschen verzichtet werden kann, ist zudem eine sogenannte Ausbildungsgarantie vorgesehen. Dadurch solle unter anderem die Einführung betrieblicher Praktika zur beruflichen Orientierung gefördert werden. Jugendliche, die trotz „intensiver Vermittlungsbemühungen“ keinen Ausbildungsplatz erhalten, könnten künftig auf die Möglichkeit einer außerbetrieblichen Ausbildung zurückgreifen.
Mehr als 80 Prozent der Betriebe würden sich gegen eine Ausbildungsgarantie aussprechen, so Dercks weiter. Dies hänge vor allem mit der geplanten Möglichkeit der außerbetrieblichen Ausbildung zusammen.
Diese Option könne ein „Fehlanreiz“ für Jugendliche sein und diese weg von den Ausbildungsbetrieben führen, schreibt die Handelskammer in ihrer Stellungnahme. Die Herausforderung liegt laut Dercks darin, die Jugendlichen zu erreichen und an den Ausbildungsmarkt heranzuführen.
Dafür brauche es „kontinuierliche Ansprechpartner“, die die Jugendlichen in „tragfähigen Beziehungen“ begleiten und ihnen Mut machten auf ihrem Weg, sagte Susanne Nowack vom Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit. Durch niedrigschwellige Angebote sollten Jugendliche bereits zu Schulzeiten erreicht werden.
Das geplante Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung umfasst drei Aspekte: Die Reform der Weiterbildungsförderung, das sogenannte Qualifizierungsgeld und eine Ausbildungsgarantie. Feste Fördersätze und „weniger Förderkombinationen“ sollen den Zugang zu Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte erleichtern.