Die beteiligten Unternehmen haben die Anmeldung zum Erwerb der Maersk Container Industry (MCI) durch die China International Marine Containers Group (CIMC), Shenzhen, China, zurückgenommen, teilte das Bundeskartellamt mit. Die Wettbewerbshüter hatten zuvor erhebliche wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen den Zusammenschluss geltend gemacht.
„Die Unternehmen sind in einem sehr engen Marktumfeld tätig. Sowohl in der Herstellung von Kühlcontainerboxen als auch bei Kühlaggregaten sind weltweit jeweils nur vier Unternehmen tätig“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die China International Marine Containers Group ist auf diesem Milliardenmarkt bereits seit vielen Jahren die mit weitem Abstand führende Anbieterin von Kühlcontainerboxen. Durch die Übernahme der Maersk Container Industry hätte die China International Marine Containers Group diese starke Stellung weiter auf einen weltweiten Marktanteil von 60 bis 70 Prozent ausgebaut und darüber hinaus ihr Angebot um die zu den Boxen dazu gehörigen Kühlaggregate erweitert“, sagte Mundt weiter.
Keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten
Die zur Containerschiffs-Reederei Maersk gehörenden Zielunternehmen sind auf die Herstellung von Kühlcontainern, Kühlcontainerboxen und Kühlaggregaten spezialisiert und vertreiben ihre Produkte unter der Marke „Star Cool“ weltweit. In Dänemark befinden sich unter anderem die Forschungsabteilungen von MCI, während die Produktion in China ansässig ist. CIMC produziert und vertreibt weltweit neben anderen Containerarten ebenfalls Kühlcontainerboxen. Diese werden durch Hinzufügen von Kühlaggregaten, die von anderen Herstellern angeboten werden, als Kühlcontainer einsetzbar.
„Den Kunden, zum Beispiel aus der Container-Schifffahrt, wären nach dem Zusammenschluss keine ausreichenden Ausweichmöglichkeiten geblieben. Mit der Maersk Container Industry wäre eine wichtige Bezugsalternative entfallen. Wir haben mit dem US-amerikanischen Department of Justice kooperiert, dort war der Fall ebenfalls angemeldet“, erklärte Mundt.
Zusammenarbeit mit US-Behörde
Mit dem Marktzutritt neuer Anbieter im Prognosezeitraum wäre laut Bundeskartellamt nicht zu rechnen gewesen, denn die Herstellung von Kühlcontainerboxen erfordert die Vorhaltung hoher Produktionskapazitäten, da die Nachfrage der Kunden (Containerschiff-Reedereien und Container-Leasinggesellschaften) im Zeitablauf stark schwankt und von hohen Auftragsvolumina in relativ kurzer Zeit geprägt sei. Zugleich ist für die Rentabilität ein Absatz großer Mengen Voraussetzung.
Die Prüfung durch das Bundeskartellamt erfolgte in Zusammenarbeit mit der US-amerikanischen Wettbewerbsbehörde, dem Departement of Justice, bei der das Vorhaben ebenfalls zur Fusionskontrolle angemeldet war, nun dort aber ebenfalls zurückgenommen wurde. (tb)